Freitag, 24. Januar 2014

Degradation eines Priesters, Papst Bonifatius VIII.

2. Bonifaz VIII. an den Bischof von Litera (um das J. 1298. aus Rom nach Apulien.)

 Bei Uns hast du, lieber Bruder! angefragt, unter welcher Form die Degradation geschehen müsse. Hierauf erwidern Wir, dass diejenige Degradation, welche bloss durch Worte geschieht, nämlich die Entsetzung von den geistlichen Weihen und Graden, von dem betreffenden Bischof und zwar, wenn die zu degradirenden Geistlichen die heiligen Weihen haben, unter Zuziehung der durch das Gesetz festgestellten Anzahl von Bischöfen vorzunehmen ist, dahingegen bei Geistlichen, welche bloss die niederen Weihen haben, der blosse Ausspruch des betreffenden Bischofs, auch ohne die Gegenwart anderer Bischöfe, schon hinreicht. Wenn aber die Degradation Dessen, welcher für den Herrn kämpft, nämlich eines Geistlichen, in einer feierlichen Handlung besteht, so muss die Letztere auf dieselbe Weise vorgenommen werden, auf welche ein weltlicher Krieger seines Standes entsetzt wird, dem man nämlich die Abzeichen des Kriegerstandes nimmt, und welcher, wenn er auf solche Art des Letztern verlustig geworden ist, aus seinem Standquartiere verwiesen und der ferneren Gemeinschaft mit den übrigen Kriegsleuten, so wie der denselben zustehenden Vorrechte für unfähig erklärt wird. Demgemäss muss der zu degradirende Geistliche, angethan mit allen heiligen Gewändern, das Evangelium in der Hand, und mit einein Gefässe oder andern Werkzeuge oder Schmuck versehen, welche zu seiner Weihe gehören, nicht anders als wenn er im Begriffe wäre, seine Amtshandlungen feierlich zu vollziehen, vor den Bischof geführt werden, welcher ihm nun, im Angesichte der versammelten Gemeinde, alle einzelne Gegenstände, die er, dem Herkommen gemäss, bei seinen verschiedenen Ordinationen von dem Bischof empfangen hat, wie die Gewänder, den Kelch, das Evangelium und andere, einzeln und dergestalt abnimmt, dass er, der Bischof, mit demjenigen Kleide oder Schmucke den Anfang macht, welche dem Geistlichen zuletzt übergeben worden sind, und nun stufenweise bis zu dem ersten Gewände fortfährt, welches der zu degradirende Geistliche bei der ihm geschehenen Verleihung der Tonsur empfangen hatte, worauf dem Geistlichen das ganze Haipt geschoren wird, damit ihm auch keine Spur der Tonsur und des geistlichen Standes verbleibe. Im Uebrigen ist es dem Bischof unbenommen, sich um den Eindruck der Handlung noch zu verstärken, solcher Worte zu bedienen, welche denen entgegengesetzt sind, die bei der Ordinirung gesprochen worden waren, indem er z. B. zu einem Priester, welcher degradirt werden soll, während er Demselben das Priestergewand abnimmt, sagt: "Wir nehmen dir das Priesterkleid und somit auch dein priesterliches Amt," und nun sofort, bei Wegnahme der übrigen Zeichen, ähnliche Worte gebraucht und bei dem letzten, welches zum Zwecke der Ordinirung zuerst übergeben worden war, etwa folgende, oder eine ähnliche Formel ausspricht: "Im Namen des allmächtigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes und kraft der uns zustehenden Gewalt entkleiden wir dich des geistlichen Gewandes, entsetzen dich deines Amtes und erklären dich hiermit jeder geistlichen Weihe, jeder Pfründe und jedes geistlichen Vorrechtes für verlustig ."

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