Montag, 20. Januar 2014

2. Sonntag nach Epiphanie - Auslegung des Hl. Bischofs Augustinus (Brevier)

Joh. 2, 1-11
Daß der Herr als Gast auf einer Hochzeit erschien, sollte uns, abgesehen von der mystischen Bedeutung, bestätigen, daß er die Ehe selbst eingesetzt hat. Denn nach den Worten des Apostels sollten Menschen aufstehen, welche die Ehe verwarfen und sie als etwas böses ausgaben, ja, als eine Erfindung des Teufels, der Herr hat aber doch selbst im Evangelium auf die Frage, ob man sein Weib aus irgendwelcher Ursache entlassen dürfe, geantwortet: Nur im Falle eines Ehebruches. Bei dieser Gelegenheit führte er, wie ihr euch erinnern werdet, hinzu: Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. Wer im katholischen Glauben wohl unterrichtet ist, weiß, daß Gott die Ehe eingesetzt hat, und daß daher, wie die Verbindung von Gott, so die Scheidung vom Teufel stammt. Um des Ehebruches willen aber sich von seinem Weibe zu trennen, ist deshalb gestattet, weil sie zuerst nicht mehr Gattin sein wollte, da sie ihrem Mann die eheliche Treue brach. Aber auch jene, welche Gott ihre Jungfräulichkeit geloben, sind, obschon sie in der Kirche eine höhere Stufe an Ehre und Heilikeit innehaben, nicht ohne eine eheliche Bindung; denn sie gehören zu jenem Ehebund mit der ganzen Kirche, in welchem Christus der Bräutigam ist. Darum also nahm der Herr die Einladung zur Hochzeit an, um die eheliche Keuschheit zu festigen und um zu zeigen, daß die Ehe ein Sakrament ist. auch der Bräutigam auf dieser Hochzeit ist ein Bild des Herrn; zu ihm wurde auch gesagt: Du hast den guten Wein bis jetzt aufbewahrt, denn den guten Wein hat Christus bis jetzt aufbewahrt, nämlich sein Evangelium, Tedeum.

(aus dem Deutschen Brevier übersetzt von Dr. Johann Schenk 1937)

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