Samstag, 23. November 2013

Bonifatius VIII. Bulle "Unam sanctam" (1302)

Eine heilige katholische und ebenso apostolische Kirche zu glauben und festzuhalten, werden wir auf Drängen des Glaubens gezwungen, und diese glauben wir fest und bekennen wir aufrichtig, außerhalb derer weder Heil noch Vergebung der Sünden ist ...; sie stellt den einen mystischen Leib dar, und dieses Leibes Haupt <ist> Christus, <das Haupt> Christi aber <ist> Gott. In ihr <ist> „ein Herr, ein Glaube und eine Taufe" [Eph 4,5]. Eine Arche Noachs gab es nämlich zur Zeit der Sintflut, die die eine Kirche vorausbildete; in einer Elle vollendet hatte sie einen Führer und Lenker, nämlich Noach; außerhalb dieser wurden, wie wir lesen, alle Wesen auf der Erde vernichtet.Diese verehren wir aber auch als einzige; denn der Herr sagt im Propheten: „Rette vor dem Schwert, Gott, meine Seele, und aus der Gewalt des Hundes meine einzige" [Ps 22,21]. Für die Seele nämlich, das heißt, für sich selbst, zugleich das Haupt und den Leib hat er gebetet, den Leib, den er einzige, nämlich Kirche, nannte wegen der Einheit des Bräutigams, des Glaubens, der Sakramente und der Liebe der Kirche. Diese ist jenes „nahtlose Gewand" [Joh 19,23] des Herrn, das nicht zerrissen wurde, sondern durch das Los zufiel.
Die eine und einzige Kirche <hat> also einen Leib, ein Haupt, nicht zwei Häupter wie eine Mißgeburt, nämlich Christus und den Stellvertreter Christi, Petrus, und den Nachfolger des Petrus; denn der Herr sagt zu Petrus selbst: „Weide meine Schafe" Joh 21,17]. „Meine", sagt er, und zwar allgemein, nicht einzeln diese oder jene: daraus ersieht man, daß ihm alle anvertraut wurden. Wenn also Griechen oder andere sagen, sie seien Petrus und seinen Nachfolgern nicht anvertraut worden, dann müssen sie gestehen, daß sie nicht zu den Schafen Christi gehören; denn der Herr sagt bei Johannes: „es gibt eine Hürde, einen und nur einen Hirten" [Joh 10,16].
Durch die Aussagen der Evangelien werden wir belehrt, daß in dieser ihrer Gewalt zwei Schwerter sind, nämlich das geistliche und das zeitliche. [Angeführt werden Lk 22,38 und Mt 26,52]. ... Beide also sind in der Gewalt der Kirche, nämlich das geistliche Schwert und das materielle. Jedoch ist dieses für die Kirche, jenes aber von der Kirche zu handhaben. Jenes <in der Hand> des Priesters, dieses in der Hand der Könige und Soldaten, aber auf die Zustimmung und Duldung des Priesters hin. Es gehört sich aber, daß ein Schwert unter dem anderen ist und die zeitliche Autorität sich der geistlichen Gewalt unterwirft. ... Daß die geistliche Gewalt jedwede irdische sowohl an Würde als auch an Adel überragt, müssen wir umso deutlicher bekennen, je mehr das Geistliche das Zeitliche überragt. ... Denn wie die Wahrheit bezeugt, muß die geistliche Gewalt die irdische Gewalt einsetzen und richten, wenn sie nicht gut war. ...
Wenn also die irdische Gewalt abirrt, dann wird sie von der geistlichen Gewalt gerichtet werden; wenn aber eine niedrigere geistliche abirrt, dann von ihrer höheren; wenn aber die höchste, dann wird sie allein von Gott, nicht vom Menschen gerichtet werden können, wie der Apostel bezeugt: „Der geistliche Mensch richtet alles, selbst aber wird er von niemandem gerichtet" [1 Kor 2,15].
Diese Autorität ist aber, auch wenn sie einem Menschen verliehen wurde und durch einen Menschen ausgeübt wird, keine menschliche, sondern vielmehr eine göttliche Gewalt, die Petrus aus göttlichem Munde verliehen und ihm und seinen Nachfolgern in Christus selbst, den er als Fels bekannt hat, bestätigt wurde, als der Herr zu Petrus selbst sagte: „Alles, was du gebunden hast" usw. [Mt 16,19]. Wer immer sich also dieser von Gott so angeordneten Gewalt „widersetzt, widersetzt sich der Anordnung Gottes" [Röm 13,2], wenn er nicht - wie Manichäus erdichtet, daß es zwei Anfänge gebe, was wir als falsch und häretisch beurteilen; denn, so bezeugt Moses, nicht in den Anfängen, sondern „im Anfang erschuf Gott Himmel und Erde" [Gen 1,1].
Wir erklären, sagen und definieren nun aber, daß es für jedes menschliche Geschöpf unbedingt notwendig zum Heil ist, dem Römischen Bischof unterworfen zu sein.

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