Mittwoch, 5. Juni 2013

Catechismus Romanus - Vom Sakramente der Taufe

Römischer Katechismus (Catechismus). Nach dem Beschlusse des Conciliums von Trient und auf Befehl des Pabstes Pius V. herausgegeben. Passau, Druck und Verlag von Friedrich Winkler 1839


Zweiter Theil - Zweites  Hauptstück  - Vom Sakramente der Taufe

 

I. Warum es nützlich sey, dem gläubigen Volke die Lehre von der Taufe oft vorzutragen. 

 

Wie nützlich und nothwendig der Unterricht in den Sakramenten sey. Mit welchem Ernste die Kraft der Taufe alle Menschen erwägen sollen.

Aus dem, was bisher von den Sakramenten im Allgemeinen vorgetragen worden ist, kann man erkennen, wie nothwendig es sey, sowohl zum Begreifen der christlichen Lehre, als auch zur Uebung in einem gottseligen Leben, das zu wissen, was die katholische Kirche von jedem einzelnen zu glauben vorstellt; aber wenn Jemand den Apostel aufmerksam liest, so wird er ohne Zweifel daraus schliesen, dass für die Gläubigen eine vollkommene Kenntniss der Taufe äusserst erforderlich sey; desswegen erneuert er nicht allein oft, sondern auch mit ernsten und von Gottes Geiste, erfüllten Worten, das Andenken an dieses Geheimniss, empfiehlt seine Göttlichkeit,
und stellt in demselben den Tod unsers Erlösers, seine Begräbniss und Auferstehung uns vor Augen, nicht nur zur Betrachtung sondern auch zur Nachahmung. Daher sollen die Seelsorger niemals glauben, dass sie hinlänglich genug Mühe und Eifer auf die Abhandlung dieses Sakramentes verwendet haben.

 

II. Wann vorzüglich der Seelsorger über die Taufe reden soll. 

 

Die feierliche Taufe wurde gewöhnlich am Oster- und Pfingstsamstage vorgenommen.


Ausser jenen Tagen, an welchen nach der Sitte unserer Vorfahren die göttlichen Geheimnisse der Taufe vorzüglich erklärt werden sollen, nämlich am grossen Samstage vor Ostern und Pfingsten, an welchen Tagen die Kirche dieses Sakrament mit höchster Ehrfurcht und erhabenen Ceremonien zu feiern gewohnt war, sollen die Seelsorger auch an andern Tagen Gelegenheit nehmen, über diesen Stoff zu reden.
Als die geeignetste Zeit hiezu erscheint, wenn sie bemerken, dass manchmal bei der Ertheilung der Taufe eine grössere Menge gläubigen Volkes sich versammelt; da wird es leicht seyn, wenn auch nicht alle Hauptstücke dieses Sakramentes durchgangen werden können, doch eines und das andere zu lehren, indem die Gläubigen den Unterricht über die Dinge, welche sie hören, zugleich auch in den heiligen Ceremonien der Taufhandlung dargestellt sehen, und mit frommem und aufmerksamem Gemüthe betrachten können.
Dadurch geschieht dann, dass ein Jeder durch das, was er an einem Andern vollziehen sieht, ermahnt, bei sich selbst bedenkt, durch welches Versprechen er sich Gott verbindlich gemacht hat, als er getauft wurde; und dass er zugleich daran denkt, ob er so lebe und so gesinnt sey, wie das Bekenntniss des christlichen Namens verspricht. Um daher das Vorzutragende deutlich zu machen, muss dargelegt werden, welches die Natur und Substanz der Taufe sey; doch ehevor muss die Bedeutung des Namens selbst erklärt werden.

 

III. Was der Name Taufe eigentlich bedeute. 

 

Jedermann weiss, dass Baptismus ein griechisches Wort ist. Obschon es nun in den heiligen Schriften nicht nur jene Abwaschung, die mit dem Sakramente verbunden ist, sondern auch jede Art von Abwaschung, wie man es auch einst für Leiden gebrauchte, bedeutet; so zeigt es doch bei den Kirchenschriftstellern nicht eine körperliche Abwaschung an, sondern jene, welche mit dem Sakramente der Taufe verbunden ist, und ohne die vorgeschriebene Form der Worte nie angewendet wird. Und in dieser Bedeutung haben sich die Apostel nach der Anordnung Christi häuftig dieses Namens bedient.

 

IV. Mit welchen Namen ausserdem die Väter die sakramentalische Abwaschung ausgedrückt haben. 

 

Von den verschiedenen Namen der Taufe.


Die heiligen Vater gebrauchten mehrere Namen zur Bezeichnung der nämlichen Sache.
Der heilige Augustin bezeugt, dass man sie das Sakrament des Glaubens nenne, weil die, welche getauft werden, den ganzen Glauben der christlichen Religion bekennen.
Andere aber nannten dieses Sakrament Erleuchtung, weil durch den Glauben unsere Herzen erleuchtet werden. Denn auch der Apostel spricht so: Erinnert euch der vorigen Tage, in welchen ihr nach eurer Erleuchtung einen schweren Kampf der Leiden bestandet; [Hebr. 10,31] indem er nämlich auf die Zeit, wo sie getauft worden waren, hindeutet.
Chrysostomus nennt die Taufe in seiner Rede an die Täuflinge bald Reinigung, weil wir durch die Taufe vom alten Sauerteige gereinigt werden, damit wir ein neuer Teig seyen; bald Begräbnisa, bald Pflanzung, bald Kreuz Christi. Die Ursache aller dieser Benennungen kann man im Briefe des heiligen Paulus an die Bömer finden.
Warum sie aber der heilige Dionysius den Anfang der heiligsten Gebote genannt habe, erhellt daraus, weil dieses Sakrament gleichsam die Thüre ist, durch welche wir in die Gesellschaft des christlichen Lebens eintreten, und von da an den Anfang machen, den göttlichen Befehlen zu gehorchen. Diess im Kurzen vom Namen Taufe.

 

V. Begriff der Taufe. 

 

Obwohl aus der heiligen Schrift viele Stellen angezogen werden können, welche die Feststellung des Begriffes dieser Sache betreffen, so erscheint doch jene Erklärung am tauglichsten und angemessensten, welche wir aus den Worten des Herrn bei'm Johannes und aus dem Briefe des Apostels an die Epheser entnehmen. Denn da der Heiland sagt: Wer nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem heiligen Geiste, kann nicht in das Reich Gottes eingehen; [Joh. 3,5] und der Apostel, indem er von der Kirche spricht: Ich will sie reinigen durch das Bad des Wassers im Worte; [Ephes. 5,26] so folgt, dass mit Recht und Fug ausgesprochen werden kann, die Taufe sey das Sakrament der Wiedergeburt durch das Wasser im Worte. Denn von Natur werden wir aus Adam als Kinder des Zornes geboren, durch die Taufe aber werden wir in Christus als Kinder der Barmherzigkeit wiedergeboren; da er den Menschen die Macht gegeben hat, Kinder Gottes su werden; denen, die an seinen Namen glauben, die nicht aus dem Geblüte, nicht nach dem Willen eines Mannes, sondern aus Gott geboren sind. [I. Joh. 13,14]

 

VI. Wie das Sakrament der Taufe vollbracht wird. 

 

Die Taufe wird durch die Abwaschung und Form der Worte vollbracht.


Mag man nun die Taufe wie immer erklären, so muss das Volk belehret werden, dass dieses Sakrament durch die Abwaschung, mit der nach der Einsetzung des Herrn und Heilandes bestimmte und feierliche Worte nothwendig verbunden werden müssen, vollbracht werde, wie die heiligen Väter allzeit gelehrt haben. Diess beweiset klar jenes Zeugniss des heiligen Augustin: Das Wort kömmt zum Elemente, und wird ein Sakrament. Man muss aber durch sorgfältige Ermahnung die Gläubigen vor dem Irrthume bewahren, zu glauben, wie gewöhnlich gesagt wird, das Wasser selbst, welches zur Ertheilung der Taufe im Taufsteine aufbewahrt wird, sey das Sakrament. Dann erst kann man es Sakrament der Taufe nennen, wenn wir uns des Wassers wirklich zur Abwaschung eines Täuflings bedienen, mit Hinzufügung der Worte, die Gott eingesetzt hat.
Weil wir aber anfangs, als wir von den Sakramenten im Allgemeinen redeten, sagten, dass jedes Sakrament aus Materie und Form bestehe, so sollen nun die Seelsorger erklären, worin beides bei der Taufe bestehe.

 

VII. Welches die eigentliche Materie der Taufe sey. 

 

Von der Materie der Taufe, Conc. Trid. sess. 7. de Baptismo, can. 2.


Die Materie oder das Element dieses Sakramentes ist jede Art natürlichen Wassers, sey es nun Wasser aus dem Meere, oder aus einem Flusse, oder aus einem Sumpfe, oder aus einer Quelle, wenn es nur Wasser ohne irgend einen Zusatz genannt zu werden pflegt. Denn auch der Heiland hat gelehrt: Wir nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Geiste, kann in das Reich Gottes nicht eingehen; [Joh. 3,5] und der Apostel sagt! dass die Kirche gereinigt worden sey durch das Bad des Wassers; [Ephes. 5,16] und im Briefe des heiligen Johannes lesen wir: Drei sind, die Zeugniss geben auf Erden, der Geist, das Wasser und das Blut. [I. Joh. 5,6] Diess wird noch durch andere Zeugnisse der heiligen Schrift bestätigt.

 

VIII. Erklärung der Stelle des heiligen Matthäus von der Feuertaufe.

 

Wenn Johannes der. Täufer gesagt hat: dass der Herr kommen werde, der im heiligen Geiste und Feuer taufen würde, [Matth. 3,11] so ist diess ganz und gar nicht von der Materie der Taufe zu verstehen, sondern muss entweder auf die innerliche Wirkung des heiligen Geistes, oder doch auf das Wunder bezogen werden, welches sich am Pfingstfeste ereignete, da der heilige Geist auf die Apostel in Gestalt eines Feuers vom Himmel herab gekommen ist, [Act. 1,5] worüber Chritsus unser Herr an einer andern Stelle weissagte: Johannes taufte nur mit Wasser, ihr aber werdet nach wenigen Tagen mit dem heiligen Geiste getauft werden.

 

IX. Durch welche Bilder und Weissagungen die Kraft der Wassertaufe angedeutet worden ist. 

 

Die Sündfluth hat einst die Taufe vorgestellt; das rothe Meer; die Abwaschung des Naaman; der Badeteich; Isaias hat die Kraft der Taufe vorhergesehen.


Dass die Wassertaufe vom Herrn sowohl durch Bilder, als auch durch Aussprüche der Propheten angedeutet worden ist, ersehen wir aus den göttlichen Schriften.
Der Apostelfürst zeigt in seinem ersten Briefe, dass die Sündfluth, durch welche die Welt gereinigt wurde, weil die Lasterhaftigkeit der Menschen auf Erden gross war, und alle Gedanken ihres Herzens sich zum Bösen neigten, ein Bild und Gleichniss dieses Wassers dargestellt habe. Der heilige Apostel Paulus erklärte in seinem Briefe an die Korinther , dass der Durchgang durch das rothe Meer dieses Wasser angedeutet habe. [IV. Regg. 5,14] Von der Abwaschung Naamans des Syriers, [Joh. 5,2] von der wunderbaren Kraft des Badeteiches uad von vielen; andern dergleichen, worin man leicht ein Sinnbild dieses Geheimnisses erkennen kann, wollen wir schweigen. Bei den Weissagungen aber kann Niemand zweifeln, dass jenes Wasser, [Isai. 55,1] zu dem der Prophet Isaias alle Dürstenden so freundliceh einladet, und das, welches Ezechiel [Ezech. 47,1] im Geiste aus dem Tempel herausströmen sah, und dann jene Quelle, [Zach. 13,1] von der Zacharias vorhersagte, dass sie zu Jerusalem für die im Hause David Wohnenden zubereitet sey zur Abwaschung des Sünders und des Weibes, die ihr Monatliches hat, sich auf die Andeutung und Darstellung des heilsamen Wassers der Taufe beziehe.

 

X. Warum sich bei der Taufe Gott lieber des Wassers, als einer andern Materie bedienen wollte. 

 

Wie passend und naturgemäss der Gebrauch des Wassers bei der Taufe sey.


Wie angemessen es aber der Natur und Wirkung der Taufe sey, dass als eigentliche Materie für dieselbe das Wasser angeordnet ist, hat schon Hieronymus in seinem Briefe an Oceanus bewiesen. Hier aber können die Seelenhirten als vorzüglichen Grund anführen: Da dieses Sakrament allen Menschen ohne Ausnahme unumgänglich nothwendig ist zur Erlangung der Seligkeit, so sey desswegen die Materie des Wassers am tauglichsten, weil es überall bei der Hand ist, und von Allen leicht bekommen werden kann. Dann zeigt das Wasser die Wirkung der Taufe recht deutlich an. Denn wie man durch Wasser den Schmutz abwäscht, so stellt es auch die Kraft und Wirksamkeit der Taufe, wodurch die Mackeln der Sünde abgewaschen werden, deutlich dar. Dazu kömmt noch, dass, gleichwie das Wasser zur Erfrischung des Körpers dient, ebenso durch die Taufe das Feuer der Begierlichkeit grossentheils gedämpft wird.

 

XI. Warum mit einfachem und natürlichem Wasser der Chrysam verbunden wird. 

 

Obschon ein einfaches Wasser, dem nichts anderes beigemischt ist, eine taugliche Materie zur Ertheilung dieses Sakramentes ist, so oft die Notwendigkeit die Ausspendung der Taufe erfordert, so ist doch jenes zu beobachten, dass nach apostolischer Ueberlieferung immer wenn die Taufe mit feierlichen Zeremonien ertheilt wird, auch der heilige Chrysam damit verbunden werde, wodurch die Wirkung der Taufe offenbar deutlicher hervortritt. Auch muss das Volk unterrichtet werden, dass, wenn es auch bisweilen ungewiss seyn kann, ob dieses oder jenes Wasser wirkliches Wasser sey, wie es zur Vollbringung des Sakramentes nothwendig ist, doch diess für wahr gehalten werden muss, dass das Sakrament der Taufe niemals mit einer andern Materie, als mit natürlichem Wasser, ertheilt werden kann.

 

XII. Warum allen Gläubigen insgesammt die vollkommene Taufform deutlich erklärt werden müsse. 

 

Nachdem von den zwei Theilen, aus welchen die Taufe bestehen muss, der eine, das ist die Materie, sorgfältig erklärt worden ist, so sollen die Seelsorger mit eben so grossem Fleisse auch die Form auslegen, welche ihr zweiter unumgänglich notwendiger Theil ist. Sie werden aber auf die Erklärung dieses Sakramentes desto grössern Fleiss und Eifer verwenden, nicht nur weil die Kenntniss eines so heiligen Geheimnisses an sich die Gläubigen innig erfreuen kann, was jeder Wissenschaft göttlicher Dinge gemein ist, sondern auch, weil diess bei'm täglichen Gebrauche sehr wünschenswerth bleibt. Denn da Umstände eintreten, wie an seinem Orte weitläufiger gesagt werden wird, wo von Einigen aus dem Volke, und gar oft von Weibern die Taufe ausgespendet werden muss, so folgt hieraus, dass allen Gläubigen ohne Unterschied das, was zum Wesen dieses Sakramentes gehört, bekannt und deutlich seyn müsse.

 

XIII. Welches die vollkommene und unbedingt nothwendige Form dieses Sakramentes sey. 

 

Die Seelsorger sollen mit klaren und deutlichen Worten, die von Allen leicht gefasst werden können, lehren, dass diess die vollständige und unbedingt nenwendige Form der Taufe sey: Ick taufe dich im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des heiligen Geistes. Denn so ist sie von unserm Herrn und Heilande übergeben worden, da er den Aposteln bei Matthäus befiehlt: Gehet hin, und lehret alle Völker, und taufet sie im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des heiligen Geistes. [Matth. 243,10] Aus dem Worte taufet hat die katholische Kirche, von Gott belehrt, sehr wohl erkannt, dass die Handlung des Ausspenders in der Form dieses Sakramentes ausgedrückt werden müsse; und diess geschieht, wenn man spricht, ich taufe dich. Weil sie aber ausser den Ausspendern sowohl die Person desjenigen, der getauft wird, als auch die Grundursache, welche die Taufe bewirkt, bezeichnen muss, so werden das Fürwort dich und die verschiedenen Namen der göttlichen Personen hinzugefügt, so dass die vollständige Form des Sakramentes in den Worten besteht, welche so eben erklärt wurden: Ich taufe dich im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des heiligen Geistes.
Nicht blos die Person des Sohnes, von dem Johannes schreibt: der ist's, welcher tauft, sondern zumal alle Personen der heiligen Dreieinigkeit wirken beim Sakramente der Taufe. Dass es aber heisst im Namen, und nicht in den Namen, diess weiset hin auf die Eine Natur und Gottheit der Dreieinigkeit. Der Name bezieht sieh hier nicht auf die Personen, sondern deutet die göttliche Wesenheit, Kraft und Macht an, welche bei den drei Personen eine und dieselbe ist.

 

XIV. Ob in der Taufform alle Worte gleich nothwendig seygen. 

 

Art zu taufen bei den Griechen. Conc. Florent. in doctr de sacram.


Bei dieser Form, von der wir zeigten , dass sie ganz und vollkommen seyn müsse, ist zu beobachten, dass Einiges unumgänglich nothwendig ist, so dass die Taufe, wenn dergleichen ausgelassen wird, nicht gelten kann: dass aber Einiges nicht so nothwendig sey, dass das Sakrament, wenn diess ausgelassen wird, nicht gültig wäre; ?????????????????????????????????? sie meinten, es gezieme sich nicht; vom Ausspender , Erwähnung zu machen, wodurch geschah, dass sie sich dieser Form bedienen: Es wird getauft der Diener Christi im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes. Dass aber dadurch das Sakrament vollständig ertheilet werde, erhellt aus dem Urtheile und Beschlüsse des Kirchenrathes zu Florenz, da durch diese Worte genugsam erklärt wird, was zur Gültigkeit der Taufe gehört, nämlich die Abwaschung, welche dabei wirklich vollzogen wird.

 

XV. Wie die Apostel im Namen Christi taufen konnten. 

 

Wenn man zugestehen muss, dass es eine Zeit gegeben habe, wo die Apostel nur im Namen des Herrn [Act. 2,38] [Act. 5,12] Jesu Christi tauften, so müssen wir wissen, dass sie diess aus Eingebung des heiligen Geistes gethan haben, damit bei'm Beginne der aufkeimenden Kirche die Predigt im Namen Jesu Christ mehr verherrlicht, und seine göttliche und unermessliche Macht mehr gepriesen wurde. Wenn wir aber die Sache gründlicher, in Untersuchung ziehen, werden wir leicht einsehen, dass in dieser Form nichts von allem dem mangle, was vom Heilande vorgeschrieben worden ist; denn wer Jesum Christum nennt, deutet auch auf die Person des Vaters, von dem er gesalbt, und auf den heiligen Geist, durch den er gesalbt worden ist hin.

 

XVI. Man muss glauben, dass die Apostel niemals im Namen Christi, mit Verschweigung der zwei andern Personen der Dreieinigkeit, getauft haben. 

 

Es möchte vielleicht zweifelhaft scheinen, ob die Apostel Jemanden mit dieser Form getauft haben, wenn wir dem Ansehen der so heiligen und gelehrten Väter, des Ambrosius und Basilius, folgen wollen, welche die Taufe im Namen Jesu Christi so ausgelegt haben, dass sie sagten, mit diesen Worten werde die Taufe bezeichnet, nicht wie sie vom Johannes, sondern von Christus dem Herrn angeordnet worden ist; jedoch wichen die Apostel niemals von der allgemeinen und gewöhnlichen Form ab, welche die Namen der drei göttlichen Personen ausdrücklich enthält. Dieser Redeweise scheint sich auch der Apostel Paulus in seinem Briefe an die Galater bedient zu haben, da er sagt: Alle, die ihr in Christus getauft seyd, habet Christum angezogen, [Galat. 3,27] um anzuzeigen, dass sie im Glauben an Christus, aber nicht in einer andern Form, als sie unser Herr und Heiland selbst vorgeschrieben hat, getauft seyen. Soviel wird genug seyn, über die Materie und Form, welche zum Wesen der Taufe nothwendig sind, den Gläubigen vorzutragen.

 

XVII. Wie bei diesem Geheimnisse der Wiedergeburt die Abwaschung geschehen müsse. 

 

Die Abwaschung bei der Taufe kann auf dreierlei Art geschehen.


Weil aber bei Ertheilung dieses Sakramentes auch die gesetzliche Art der Abwaschung beobachtet werden muss, so sollen auch hierüber die Seelsorger das Volk belehren, und in Kürze erklären, es sey durch gemeinsame Sitte und Gewohnheit der Kirche angenommen, dass die Taufe auf eine der drei folgenden Arten ertheilt werden könne. Diejenigen, welche durch dieses Sakrament zum Christenthume eingeweiht werden sollen werden entweder in's Wasser eingetaucht, oder es wird Wasser auf sie aufgegossen, oder sie werden mit Wasser besprengt. Mag nun welcher immer dieser Gebräuche beobachtet werden, so muss man glauben, dass die Taufe gültlig ertheilt werde; denn es wird bei der Taufe Wasser angewendet, um die Abwaschung der Seele, die sie bewirkt, anzuzeigen. Daher nannte der Apostel die Taufe ein Bad. [Tit. 9,5] Die Abwaschung, aber bleibt die nämliche, ob nun Jemand in's Wasser eingetaucht wird [Ephes. 5,25], welchen Brauch wir lange Zeit vom Anfange der Kirche an finden; oder ob er mit Wasser begossen wird, was jetzt allgemeine Gewohnheit ist; oder ob er besprengt wird, wie wir lesen, dass Petrus gethan habe, als er an einem Tage dreitausend Menschen zur Wahrheit des Glaubens [Act. 2,31] bekehrte und taufte.

 

XVIII. Wird nur eine einzige Abwaschung erfordert, oder eine dreimalige? 

 

Ob nun die Abwaschung einmal oder dreimal geschieht, daran liegt nichts. Aus dem Briefe des heiligen Gregor des Grossen an den Leander erhellet deutlich, dass auf beiderlei Art früher in der Kirche die Taufe gültig ertheilt wurde, und auch jetzt ertheilt werden könne. Doch müssen die Gläubigen jene Weise beibehalten, welche in eines Jeden Kirche herkömmlich ist.

 

XIX. Warum jetzt vorzüglich das Haupt abgewaschen wird. 

 

Zu gleicher Zeit mit der Abwaschung des Hauptes müssen die Worte des Sakramentes ausgesprochen werden.


Vor Allem muss daran erinnert werden, dass nicht jeder Theil des Körpers, sondern vorzüglich das Haupt, in welchem der Sitz aller innern und äussern Sinne ist, abgewaschen werden soll , und dass zugleich von dem, der tauft, nicht vor oder nach der Abwaschung die Worte des Sakramentes, aus welchen die Form besteht, sondern zur nämlichen Zeit, wo die Abwaschung selbst vollzogen wird, ausgesprochen werden müssen. Ueberdiess muss man lehren, und den Gläubigen in's Gedächtniss zurückrufen, dass die Taufe, wie auch, alle übrigen Sakramente, von Christus dem Herrn eingesetzt sey.

 

XX. Hat Christus die Taufe vor oder nach seinem Leiden eingesetzt? 

 

Auch sollen die Seelsorger öfters vortragen und erklären, dass man bei der Taufe zwei verschiedene Zeitpunkte bemerken müsse; einen, da der Heiland sie einsetzte; den andetn, da das Gesetz gegeben wurde, sie zu empfangen. Was nun den ersten Zeitpunkt anbelangt, so sieht man, dass der Herr dieses Sakrament damals eingesetzt habe, da er selbst von Johannes getauft wurde, und dadurch dem Wasser die Kraft der Heiligmachung verlieh. Der heilige Gregor von Nazianz und der heilige Augustin bezeugen, dass zur selben Zeit dem Wasser die Kraft der Geburt zum geistigen Leben ertheilt worden sey. Auch an einer andern Stelle steht geschrieben, wie folgt: Seitdem Christus in's Wasser getaucht wurde, seither wäscht das Wasser alle Sünden ab. Und anderswo: Der Herr wird getauft, obwohl er der Reinigung nicht bedarf, sondern er reinigte durch die Berührung seines reinen Körpers das Wasser, damit es die Kraft, abzuwaschen erhielt.
Hierüber liefert den triftigsten Beweiss, dass dar mals die heiligste Dreinigkeit, in deren Namen die Taufe ertheilt wird, ihre Gottheit gegenwärtig gezeigt hat. Denn es wurde die Stimme des Vaters gehört, [Matth. 3,16] die Person des Sohnes war da, [Marc. 1,10] und der heilige Geist stieg in Gestalt einer Taube herab, überdiess hat sich der Himmel geöffnet, wohin wir nun durch die Taufe gelangen können. [Luc. 3,21] Sollte aber Jemand zu wissen verlangen, auf welche Weise eine so grosse und göttliche Kraft dem Wasser ertheilt worden sey, so verlangt er mehr, als die menschliche Vernunft fassen kann. Aber das können wir leicht begreifen, dass, nachdem der Herr die Taufe empfangen hatte, durch die Berührung seines heiligsten und reinsten Körpers das Wasser zum heilsamen Gebrauche der Taufe geweiht worden sey, aber so, dass man glauben muss, dieses Sakrament habe, obschon es vor dem Leiden eingesetzt worden ist, doch durch das Leiden, welches gleichsam der Endzweck aller Handlungen Christi war, Kraft und Wirksamkeit erhalten.

 

XXI. Wann das Gesetz der Taufe für die Menschen verbindlich zu werden anfing. 

 

Auch über den Zeitpunkt, in dem das Gesetz der Taufe gegeben wurde, bleibt kein Zweifel. Denn alle heiligen Schriftsteller stimmen darin überein, dass nach der Auferstehung des Herrn, als er den Aposteln befahl: Gehet hin, und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, von da an alle Menschen, welche zur Seligkeit gelangen wollen, zur Taufe verpflichtet worden seyen. Dieses lässt sich aus dem Ansehen des Apostelfürsten schliessen, da er sagt: Er hat uns wiedergeboren zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Todten. [I. Petr. 1,3] Das Nämliche schreibt Paulus in der Stelle: Er hat sich selbst für sie hingegehen, um sie (die Kirche) zu heiligen, indem er sie reinigte durch das Bad des Wassers im Worte; [Ephes. 5,25] beide also setzten die Verbindlichkeit der Taufe auf die Zeit fest, wo der Tod des Herrn schon, erfolgt war; so dass man gar nicht bezweifeln kann, jene Worte des Heilandes, Wer nicht aus dem Wasser und Geiste wiedergeboren ist, kann nicht in das Reich Gottes eingehen, beziehen sich auf die Zeit nach dem Leiden.

 

XXII. Wie sehr das Sakrament der Taufe verehrt werden müsse. 

 

Wenn diess von den Hirten genau abgehandelt wird, so werden ohne allen Zweifel die Gläubigen in diesem Sakramente eine sehr hohe Würde erkennen, und es mit der höchsten Ehrfurcht im Herzen verehren, besonders wenn sie bedenken, dass jene vortrefflichen und herrlichen Geschenke, welche bei der Taufe Christi des Herrn durch Wunderzeichen bekannt gemacht wurden. Jedem, der getauft wird, durch die innerliche Wirkung des heiligen Geistes geschenkt und mitgetheilt werden. Denn wenn uns, wie es dem Knechte des Elisäus zu Theil wurde, die Augen so geöffnet würden,[IV. Reg. 6,17] dass wir himmlische Dinge schauen könnten, so würden wir Niemanden für so stumpfsinnig halten, dass ihn nicht die göttlichen Geheimnisse der Taufe zur grössten Bewunderung hinreissen sollten; warum sollen wir also nicht glauben, dass es die nämliche Wirkung hervorbringe, wenn von den Seelenhirten die Schätze dieses Sakramentes so erklärt werden, dass sie die Glaubigen, wenn auch nicht mit leiblichen Augen, aber doch durch die Sehkraft des Verstandes, erleuchtet durch den Glanz des Glaubens, betrachten können?

 

XXIII. Welche Menschen die Taufe ausspenden können. 

 

Die Stufenreihe der Ausspender der Taufe Ist dreifach; die erste Reihe ist die der Bischöfe und Priester, die zweite die der Diakonen, die dritte die derjenigen, welche im Nothfalle dazu verwendet werden.


Es erscheint nicht nur als nützlich, sondern auch als nothwendig, dass erklärt werde, von wem die Taufe ausgespendet werden soll, auf dass sowohl die, welchen dieses Amt vorzüglich anvertraut ist, dasselbe gewissenhaft üpd ehrfurchtsvoll zu verwalten sich bestreben, als auch, damit Niemand seine Gränzen überschreite, und zur Unzeit fremdes Eigenthum betrete oder stolz sich anmasse, indem der Apostel ermahnt, dass in allen Stücken Ordnung beobachtet werden müsse. [I. Cor. 14,40]
Die Gläubigen müssen also belehrt werden, dass es eine dreifache Stufenreihe gebe. In der ersten stehen die Bischöfe und Priester, welchen verliehen ist, aus eigner Macht, nicht aus einer ausserordentlichen Vollmacht, dieses Amt zu verwalten. Denn ihnen ist mit den Aposteln befohlen worden: Gehet hin, und taufet; obschon die Bischöfe, um nicht jene wichtigere Pflicht, die Unterrichtung des Volkes, versäumen zu müssen, die Ausspendung der Taufe gewöhnlich den Priestern überliessen. Dass aber die Priester aus eigner Macht dieses Amt verwalten, so dass sie auch in Gegenwart eines Bischofes taufen können, ist bekannt aus der Lehre der Väter, und aus der Gewohnheit der Kirche. Denn da sie eingesetzt sind, das Altarssakrament zu feiern, welches das Sakrament des Friedens und der Einigkeit ist, so war es angemessen, ihnen die Gewalt zu ertheilen, alles das zu verrichten, wodurch allein jeder dieses Friedens und dieser Einigkeit theilhaftig werden konnte. Wenn die Väter bisweilen behaupteten, den Priestern sey es ohne Erläubniss des Bischofes nicht gestattet, zu taufen, so ist das von derjenigen Taufe zu verstehen, welche an gewissen Tagen des Jahres unter feierlicher Ceremonie ausgespendet wurde.
Die zweite Stufenreihe nehmen die Diakonen ein, denen es ohne Erlaubniss des Bischofes oder Priesters nicht gestaltet ist, dieses Sakrament zu ertheilen, wie zahlreiche Zeugnisse der heiligen Väter beweisen.
Die letzte Stufenreihe ist die jener, welche im Nothfalle ohne feierliche Ceremonien taufen können; hierunter zählt man alle, auch aus dem Volke, Männer und Weiber, zu welcher Sekte sie sich immer bekennen mögen. Sogar den Juden, den Ungläubigen und Ketzern ist dieses Amt im Nothfalle zu verwalten erlaubt; doch müssen sie den Vorsatz haben, das zu thun, was die katholische Kirche bei dieser Verrichtung thut. Viele Aussprüche der alten Väter und Concilien bestätigten diess; aber auch im Kirchenrathe zu Trient ist gegen die das Anathem ausgesprochen worden, welche zu sagen sich unterstehen, die Taufe, welche von Ketzern, wenn auch im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des heiligen Geistes mit der Meinung zu thun, was die Kirche thut, ertheilt wird, secy keine gültige Taufe. Hierin kann man wahrlich die unendliche Güte und Weisheit unsers Herrn erkennen. Denn da diess Sakrament Alle empfangen müssen, so hat er, gleichwie er das Wasser, das allgemein zu haben ist, zur Materie bestimmte, auch Niemand von seiner Ausspendung ausschliessen wollen; obschon, wie gesagt wurde, nicht Alle die feierlichen Ceremonien anwenden dürfen, nicht so fast desswegen, weil der Ritus oder die Ceremonien mehr Würde haben, sondern weil sie weniger nothwendig sind, als das Sakrament.

 

XXIV. Welche Ordnung die Gläubigen beim Taufen beobachten müssen. 

 

Die Gläubigen aber sollen nicht glauben , dieses Amt sey Allen ohne Unterschied in der Art übergeben, dass man keine Rangordnung der Ausspendet'festzusetzen brauche. Es darf sich die Ausspendung der Taufe nicht zueignen ein Weib, wenn Aliinner da sind, ein Laie nicht in Gegenwart eines Geistlichen, ein minderer Geistlicher nicht in Gegenwart eines Priesters. Doch sind die Hebammen, welche zu taufen gewohnt sind, nicht zu tadeln, wenn sie bisweilen, in Gegenwart eines Mannes, der dieses Sakrament zu erthfilen nicht versteht, obgleich diess Amt sonst mehr einem Manne zusteht, selbst taufen.

 

XXV. Warum ausser denen, die taufen, bei den Geheimnissen der Wiedergeburt Palhen beigezogen werden.

 

1) Von den Taufpathen. 2) Wie alt die Gewohnheit sey, Pathen beizuziehen


I. Zu denjenigen Ausspendern, welche, wie bisher erklärt worden ist, die Taufe ertheilen , kömmt noch eine andere Art von Gehülfen, welche man zur Feier der heiligen und heilsamen Abwaschung nach uralter Gewohnheit der katholischen Kirche beizuziehen pflegt. Diese werden jetzt Pathen genannt, vormals hiessen sie bei den heiligen Schriftstellern gemeiniglich Zeugen, Bürgen, Gutsteher. Weil dieses Amt fast alle Laien betrifft, so soll der Seelsorger genau hierüber handeln, damit die Gläubigen einsehen, was hauptsächlich zur gehörigen Verwaltung desselben nothwendig ist. Vor Allem aber muss erklärt werden, warum zur Taufe, ausser den Ausspendern des Sakramentes, auch Pathen und Zeugen berufen wurden. Dass aber diess mit allem Rechte geschah, wird Allen klar scheinen, wenn sie sich erinnern, dass die Taufe eine geistige Wiedergeburt ist, durch die wir als Kinder Gottes geboren werden. Der heilige Petrus spricht hierüber so: Wie neugeborne Kinder, verlanget nach vernünftiger unverfälschter Milch. [I. Petr. 2,2] Wie also Jeder, nachdem er diess Licht erblickt hat, einer Amme und eines Führers bedarf, durch deren Hülfe und Bemühung er erzogen, und in der Lehre und nützlichen Künsten unterrichtet wird, so ist es auch nothwendig, dass diejenigen, welche durch die Taufquelle ein geistiges Leben zu leben beginnen, der Obsorge und Klugheit irgend Jemandens übergeben werden, der sie die Vorschriften der christlichen Religion lehren, und in jeder Art von Gottseligkeit unterrichten kann, damit sie so nach und nach in Christo heranwachsen, bis sie endlich mit Gottes Hülfe vollkommene Männer werden, vorzüglich, da den Seelsorgern, die einem öffentlichen Pfarramte vorstehen, nicht so viel Zeit erübrigt, dass sie die besondere Sorge, jedes einzelne Kind im Glauben zu unterrichten, übernehmen könnten.
II. Von dieser uralten Gewohnheit zeugt der heilige Dionysius, der da sagt: Unsern göttlichen Führern (so nennt er die Apostel) kam es in den Sinn, und beliebte ihnen, die Kinder aufzunehmen nach jener heiligen Weise, wie die leiblichen Eltern eines Sohnes denselben einem in göttlichen Dingen unterrichteten Manne, gleichsam als Hofmeister, übergeben, unter dessen Leitung der Knabe, wie unter einem göttlichen Vater, und Bürgen des ewigen Heiles, seine übrige Lebenszeit hinbringen sollte. Auch Higinus bestätigt diesen Ausspruch.

 

XXVI. Die geistliche Verwandtschaft, welche man sich durch die Taufe zuzieht, verhindert und trennt die Ehe. 

 

Von der Verwandtschaft, die durch die Taufe entsteht. Sess. 24. Conc. Trld. de reform. matrim. c. 2


Wie die heilige Kirche sehr weise festgesetzt hat, dass nicht blos der, welcher tauft, mit dem Getauften, sondern auch der Pathe mit dem, den er zur Taufe gehoben hat, und mit dessen leiblichen Eltern verwandt wird, so hat sie auch verordnet, dass zwischen allen diesen rechtmässige Ehen nicht eingegangen werden können, und dass sie, wenn sie eingegangen worden sind, getrennt werden sollen.

 

XXVII. Welches die Pflichten der Taufpathen seyen, und was von ihnen gefordert werde. 

 

Ueberdiess müssen die Gläubigen darin unterrichtet werden, welches die Pflichten des Taufpathen sind. Dieses Amt wird in der Kirche so nachlässig behandelt, dass blos der leere Name davon noch übrig ist; aber was Heiliges daran sey, scheinen die Menschen gar nicht zu vermuthen. Im Allgemeinen sollen sich die Pathen immer erinnern, dass sie bei diesem Amtesich verbindlich machen, sich ihrer geistlichen Kinder immer anzunehmen, und für das Sorge zu tragen, was einen christlichen Lebenswandel betrifft, so dass sie sich in ihrem ganzen Leben so zeigen, wie sie bei der Taufe feierlich versprochen haben.
Hören wir, was hierüber der heilige Dionysins schreibt, da er die Worte des Bürgen anführt: Ich gelobe, dass ich den Knaben, wenn er zur Kenntniss des Heiligen gelangt, durch meine sorgfältigen Ermahnungen anleiten will, dass er dem Entgegengesetzten gänzlich widersage, und das Göttliche, das er verspricht, bekenne und vollbringe. Ebenso der heilige Augustin: Euch, sagt er, sowohl Männer als Frauen, die ihr Kinder zur Taufe hebet, ermahne ich vor Allen, in Betracht zu ziehen, dass ihr bei Gott Bürgen für die geworden seyd, die ihr aus der Taufe gehoben habet. Und wahrlich geziemt es sich auch, dass der, welcher ein Amt übernommen hat, in Ausführung desselben niemals ermüde; und dass der, welcher sich als Lehrmeister und Wächter eines Andern bekannt hat, nimmermehr zugebe, dass jener verlassen sey, den er einmal in Treue und Obhut genommen, hat, solange er sieht, dass er seines Beistandes bedarf.
Worin aber die geistlichen Söhne unterrichtet werden sollen, lehrt der heilige Auguslin kurz in seiner ner Rede von der Pflicht der Pathen , worin er sagt: "Sie müssen dieselben ermahnen, dass sie ihre Keuschheit bewahren, die Gerechtigkeit lieben, die Liebe beobachten, und vor Allem sollen sie dieselben das Symbolum und das Gebet des Herrn lehren, auch die zehn Gebote und die ersten Anfangsgründe der christlichen Religion."

 

XXVIII. Jeder ohne Auswahl darf nicht zur Uebernahme der Pathenstelle zugelassen werden. 

 

1) Welche zu Pathen gewählt werden sollen. 2) Die Eltern können bei ihren leiblichen Kindern nicht die Pathenstelle übernehmen, auch nicht Ungläubige und Ketzer.


I. Da diess sich so verhält, so sehen wir leicht ein, welcher Art von Menschen die Uebernahme dieser heiligen Obhut nicht anvertraut werden dürfe; nämlich denen soll sie nicht anvertraut werden, welche sie entweder nicht getreulich führen wollen, oder nicht fleissig und genau versehen können.
II. Daher sind ausser den leiblichen Eltern, welche diese Obsorge nicht übernehmen dürfen, damit desto heller an's Licht trete, wie sehr, diese geistliche Erziehung sich von der leiblichen unterscheide, vorzüglich die Ketzer, Juden, Ungläubige, von diesem Amte gänzlich auszuschliessen, da sie immer darauf umgehen, durch Lügen die Wahrheit des Glaubens zu verdunkeln, und alle christliche Gottseligkeit zu vernichten.

 

XXIX. Wie gross die Anzahl der Pathen seyn darf. 

 

Es sollen nicht mehrere zu Pathen gewählt werden, sondern nur einer, entweder ein Mann oder eine Frau, oder höchstens ein Mann und eine Frau. Durch das Concilium zu Trient ist diess verordnet , weil theils durch die Vielheit von Lehrern die Ordnung der Erziehung und des Unterrichtes gestört werden könnte; theils weil man Vorsorge treffen musste, dass nicht unter Mehreren dergleichen Verwandtschaften entstünden, welche verhinderten, sich einander rechtmässig zu ehelichen.

 

XXX. Die Taufe ist allen Menschen zur Seligkeit nothwendig. 

 

Wenn auch die Kenntniss von allem dem, was bisher erklärt worden ist, den Gläubigen sehr nützlich ist, so erscheint doch nichts notwendiger, als die Belehrung, dass das Gesetz der Taufe allen Menschen von dem Herrn aufgelegt sey, so zwar, dass sie, wenn sie nicht durch die Gnade der Taufe Gott wiedergeboren werden, von den Eltern, mögen sie nun gläubig oder ungläubig seyn, zum ewigen Unglücke und Verderben gezeugt werden. Daher sollen die Seelsorger oftmals erklären, was bei'm Evangelisten geschrieben steht: Wer nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und Geiste, kann nicht in das Reich Gottes eingehen. [Joh. 3,3]

 

XXXI. Auch die Kinder müssen getauft werden.

 

Die gemeinsame Meinung und Autoritär der Väter bestätigt, dass die Taufe nicht blos für die, welche erwachsen sind, sondern auch für die unmündigen Kinder vorgeschrieben sey, und dass diess Gesetz die Kirche durch apostolische Ueberlieferung erhalten habe. Ueberdiess muss man glauben, dass Christus der Herr das Sakrament und die Gnade der Taufe den Kindern nicht versage, da er von ihnen spricht: Lasset die Kleinen, und hindert sie nicht, zu mir zu kommen; denn ihnen gehört das Himmelreich; und er umfasste sie, legte ihnen seine Hände auf und segnete sie. [Matth. 19,13][Marc. 10,16] Wenn wir ferner lesen, dass von Paulus eine ganze Familie getauft worden ist, [I. Cor. 1,16] so erhellet deutlich, dass auch die Kinder, die unter ihrer Anzahl waren, in der Heilsquelle abgewaschen worden seyen. Auch beweiset für diese Sitte sehr die Beschneidung, welche ein Voibild der Taufe war. Denn Jedermann weiss, dass man die Knaben am achten Tage zu beschneiden pflegte. Dass aber denen, welchen die Beschneidung, die durch die Hand bei der Hinwegnahme des Fleisches vom Körper geschah, [Ephes. 2,11][Coloss. 2,6] nützlich war, die Taufe, welche die Beschneidung Christi ist, und nicht durch die Hand vollzogen, wird, ebenfalls von Nutzen sey, ist deutlich. Endlich lehrt der Apostel: Wenn durch die Sünde eines Einzigen der Tod durch Einen herrschend geworden ist Um wie viel mehr werden sie, wenn sie das Uebermaass der Gnade, Schenkung und Gerechtigkeit erlangen, im Leben herrschen durch den einen Jesum Christum. [Rom. 5,17] Wenn sich also die Kinder durch die Sünde des Adam wegen ihrer Abstammung Verderben zugezogen haben, so können sie um so mehr durch Christus den Herrn Gnade und Gerechtigkeit erlangen, um im ewigen Leben zu herrschen, was aber ohne Taufe nimmermehr geschehen kann. Daher sollen die Seelsorger lehren, dass die Kinder allerdings getauft, und hernach allmählig von Kindheit an in den Vorschriften der christlichen Religion zu wahrer Frömmigkeit unterrichtet werden müssen. Der Weise spricht vortrefflich: Der Jüngling wird seinen Weg nicht verlassen, auch wenn er alt geworden ist. [Prov. 22,6]

 

XXXII. Die Kinder empfangen in der Taufe die geistige Gnade. 

 

Es obwaltet kein Zweifel, dass die Kinder, wenn sie abgewaschen werden, die Sakramente des Glaubens erlangen; nicht als glaubten sie durch Beistimmung ihres Gemüthes, sondern sie empfangen dieselben durch den Glauben ihrer Eltern, wenn diese glaubig sind; wo diess nicht der Fall ist, werden sie, um mit dem heiligen Augustin zu reden, durch den Glauben der ganzen Gesellschaft der Heiligen vertreten. Denn wir behaupten mit Recht, dass sie von allen denen zur Taufe gehoben werden, welche wünschen, dass sie getauft werden, und durch deren Liebe sie zur Gemeinschaft des heiligen Geistes geführt werden.

 

XXXIII. Die Taufe der Kinder soll nicht aufgeschoben werden. 

 

Man muss die Gläubigen eifrig ermahnen, dass sie ihre Kinder, sobald diess ohne Gefährde geschehen kann, zur Kirche bringen und feierlich taufen lassen sollen. Denn da die Kinder auf keine andere Weise zur Seligkeit gelangen können, wenn sie nicht getauft sind, so ersieht man leicht, mit wie schwerer Schuld sieh jene belasten, welche sie länger, als es die Noth erfordert, ohne die Gnade des Sakramentes lassen, vorzüglich, da ihnen wegen der Schwächlichkeit ihres Alters, fast unzählige Lebensgefahren drohen.

 

XXXIV. Wie Erwachsene vor der Taufe unterrichtet werden müssen.

 

Das Herkommen der alten Kirche erklärt, dass es mit denen, welche schon erwachsen sind, und den vollkommenen Gebhrauch der Vernunft besitzen, und von Ungläubigen abstammen, anders zu halten sey. Diesen muss der christliche Glaube vorgetragen, und sie müssen mit allem Eifer zur Annahme desselben ermahnt, allmählig hingezogen und eingeladen werden. Bekehren sie sich zum Herrn und Gott, dann muss man sie ermahnen, dass sie das von der Kirche vorgeschriebene Sakrament der Taufe nicht zu lange aufschieben. Denn es steht geschrieben: Zaudere nicht, dich zum Herrn zu bekehren, und verschieb es nicht von Tag zu Tag: [Eccles. 5,8] sie müssen belehrt werden, dass eine vollkommene Bekehrung in der Wiedergeburt durch die Taufe bestehe; überdiess, dass sie, je später sie zur Taufe gelangen, desto länger den Empfang und die Gnade der übrigen Sakramente, wodurch die christliche Religion geübt wird, entbehren müssen, da ohne die Taufe Niemandem der Zutritt zu diesen gestattet werden kann; ferner dass sie sich auch des so grossen Nutzens, den sie aus der Taufe ziehen, berauben, indem das Taufwasser nicht nur die Mackel und Flecken aller vorherbegangenen Sünden gänzlich abwäscht und wegnimmt, sondern uns auch mit göttlicher Gnade schmückt, durch deren Hülfe und Beistand wir auch in Zukunft die Sünden meiden, und Gerechtigkeit und Unschuld bewahren können. Dass aber hierin das ganze christliche Leben bestehe, kann Jedermann leicht erkennen.

 

XXXV. Es wird gezeigt, dass bei Erwachsenen die Taufe dürfe aufgeschoben werden. 

 

Obschon sich diess so verhält, so pflegte doch die Kirche dieser Art von Menschen nicht alsogleich das Sakrament der Taufe zu ertheilen, sondern bestimmte, dass sie auf eine gewisse Zeit hinausgeschoben werden soll. Dieser Aufschub ist nicht mit der Gefahr verbunden, welche den Kindern, wie wir oben sagten, droht, da für jene, die mit dem Gebrauche der Vernunft begabt sind, der Vorsatz und Entschluss sich taufen zu lassen, und die Reue über einen schlechten Lebenswandel hinreichend ist zur Erlangung der Gnade und Gerechtigkeit, wenn ein plötzlicher Unfall ihnen zustossen sollte, wodurch sie gehindert würden, in der Heilsquelle abgewaschen zu werden. Dagegen sieht man, dass ein solcher Aufschub einigen Nutzen verschaffe. Da erstlich die Kirche sorgfällig darauf sehen muss, dass sich Niemand diesem Sakramente mit einem verstellten und heuchlerischen Gemüthe nahe, so wird dadurch der Wille jener, die um die Taufe bitten, deutlicher erforscht und erkannt. Desswegen lesen wir in den alten Kirchenversammlungen den Beschluss, dass diejenigen, welche sich aus dem Judenthume zum katholischen Glauben bekehren, ehevor ihnen die Taufe ertheilt wird, einige Monate unter den Katechumenen verbleiben sollen; zweitens werden sie während dieser Zeit in der christlichen Lehre, welche sie bekennen sollen, und in den Unterweisungen zu einem christlichen Leben vollständiger unterrichtet. Ueberdiess wird dem Sakramente eine grössere Ehrfurcht ertheilt, wenn sie nur an den dazu bestimmten Tagen zu Ostern und Pfingsten die Taufe unter feierlichen Ceremonien empfangen.

 

XXXVI. Nicht immer darf bei Erwachsenen die Taufe aufgeschoben werden. 

 

Manchmal jedoch darf die Zeit der Taufe aus einer gerechten und nothwendigen Ursache nicht aufgeschoben werden, z. B. wenn Lebensgefahr droht, oder besonders dann, wenn solche getauft werden sollen, welche die Geheimnisse des Glaubens schon vollständig inne haben. Hinlänglich bekannt ist, dass diess Philippus und der Apostelfürst gethan haben [Act. 8,31][Act. 10,49], als ersterer den Eunuchen der Königin Kandace, der andere den Cornelius unverweilt, sobald sie sich zum Glauben bekannt hatten, getauft haben.

 

XXXVII. Wie diejenigen beschaffen seyn müssen, die getauft werden sollen? 

 

Ueberdiess muss man dem Volke vortragen und erklären, wie diejenigen beschaffen seyn müssen, die getauft werden sollen. Vor Allem ist nothwendig, dass sie den Willen und Vorsatz haben, die Taufe zu empfangen. Denn da ein Jeder in der Taufe der Sünde abstirbt, und eine neue Lebensart und Weise annimmt, so ist billig, dass keinem, der nicht will oder widerstrebt, sondern nur denen, welche aus eigenem Antriebe und mit willigem Herzen sie empfangen, die Taufe ertheilt werde. Daher entnehmen wir aus der heiligen Erblehre die fortdauernde Bemerkung, dass* Niemand getauft wurde, der nicht vorher gefragt worden ist, ob er getauft werden wolle. Auch darf man nicht meinen, dass bei den unmündigen Kindern dieser Wille fehle, da der Wille der Kirche, welche sich für sie verbürgt, nicht undeutlich seyn kann.

 

XXXVIII. Wann des Verstandes Beraubte getauft werden können oder nicht. 

 

Wahnsinnige und Wüthende, welche ehevor ihres Verstandes mächtig waren, aber später in Wahnsinn verfallen, können nicht getauft werden, da sie zu der Zeit nicht den Willen haben, die Taufe zu empfangen, wenn nicht Lebensgefahr droht; sollten sie aber in Todesgefahr schweben, und haben sie, ehevor sie in Wahnsinn verfielen, Zeichen dieses Willens zu erkennen gegeben, so dürfen sie getauft werden; wo nicht, muss man sich der Taufe enthalten. Dasselbe gilt von Schlafenden. Das Ansehen und die Gewohnheit der Kirche erklärt hinlänglich, dass die, welche nie bei Vertand waren, so dass sie niemals den Gebrauch desselben besassen, gerade so, wie die Kinder, die noch keinen Verstand haben, getauft werden sollen.

 

XXXIX. Was überdiess zum Empfange der Taufe erfordert werde. 

 

Ausser dem Willen, getauft zu werden, ist auch der Glaube ebenso, wie vom Willen gesagt wurde, zur Erlangung der Gnade desSakramentes durchaus nothwendig. Denn unser Herr und Heiland sagt: Wer glaubt und getauft ist, wird selig werden. [Marc. 16,18] Ferner ist nöthig, dass der Täufling seine begangenen Sünden und seinen bösen Lebenswandel bereue, und sich vornehme, in Zukunft sich von allen Sünden zu enthalten. Wer um die Taufe bäte, und doch die Gewohnheit zu sündigen nicht lassen wollte, der müsste durchaus zurückgewiesen werden. Denn nichts widerspricht der Gnade und Kraft der Taufe so sehr, als die Gesinnung und der Entschluss derer, welche sich nicht entschliessen Sünde zu entsagen. [Galat. 3,27]Da man also die Taufe desswegen verlangen muss, um Christum anzuziehen, und mit ihm vereinigt zu werden, so ist deutlich, dass demjenigen mit Recht die heilige Abwaschung verweigert werde, der den Vorsatz hat, in Lastern und Sünden zu verharren; vorzüglich darum, weil nichts von dem, was auf Christus und die Kirche Bezug hat, vergeblich empfangen werden darf, und weil wir bei Rücksichtnahme auf die Gnade der Gerechtigkeit und Seligkeit deutlich einsehen, dass die Taufe für den nutzlos sey, welcher nach dem Fleische, und nicht nach dem Geiste zu wandeln [Rom. 8,1] im Sinne hat; doch erlangt er, was das Sakrament betrifft, ohne allen Zweifel dasselbe in seiner Vollständigkeit, wenn er nur, da vorschriftsmässig getauft wird, im Sinne hat, das zu empfangen, was von der heiligen Kirche ausgespendet wird. Desswegen antwortet der Apostelfürst jener grossen Menschenmenge, welche, wie die Schrift sagt, im Herzen zerknirscht, ihn und die übrigen Apostel fragte, was sie tun sollten, wie folgt: Thut Busse, und Jeder von euch lasse sich taufen, [Act. 2,38] und an einer andern Stelle sagt er. Thut Busse, und bekehret euch, damit eure Sünden ausgetilgt werden. [Act. 3,19] Ebenso zeigt der heilige Paulus im Briefe an die Römer offenbar, dass der, welcher getauft wird, den Sünden gänzlich absterben müsse: und ermahnt uns, dass wir unsere Glieder nicht zu Waffen der Bosheit für die Sünde anwenden, [Rom. 6,13] sondern nur für Gott gebrauchen sollen , gleich solchen, die vom Todten aufleben.

 

XL. Wie oft man hierüber reden soll. 

 

Wenn diess die Gläubigen oftmal betrachten, so werden sie ernstlich gezwungen, die höchste Güte Gottes innig zu bewundern, da er denen, die gar nichts verdienen, die so einzige und göttliche Wohlthat der Taufe, durch seine Barmherzigkeit allein bewogen, mittheilt; wenn sie zweitens sich vorstellen, wie ferne das Leben derjenigen, welche mit einem solchen Geschenke geschmückt sind von jeder Sünde seyn muss, so werden sie auch leicht einsehen, dass von einem Christen vor Allem verlangt werde, sich zu bestreben, alle Tage so heilig und gottselig zuzubringen, als wenn er erst an diesem Tage das Sakrament und die Gnade der Taufe erlangt hätte. Jedoch wird nichts die Gemüther mehr zum eifrigen Streben nach einem gottseligen Leben anregen, als die deutliche Erklärung der Wirkungen der Taufe.

 

XLI. Welches die vorzüglichste Wirkung der Taufe sey. 

 

Die erste and vorzüglichste Wirkung der Taufe ist die Nachlassung jeder Sünde. Conc. Trid. sess. 5. de peccato originali. 


Damit die Gläubigen deutlicher erkennen, dass sie auf die höchste Stufe der Würde gestellt seyen, und dass sie sich niemals durch die Fallstricke und Angriffe des Teufels von da herabstürzen lassen sollen, so muss zuerst dargelegt werden, dass jede Sünde, man mag sich dieselbe durch die Abstammung von den ersten Menschen zugezogen, oder durch eigene Schuld begangen haben, wenn sie auch so gross ist, dass man sie sich gar nicht denken kann, durch die wunderbare Kraft dieses Sakramentes nachgelassen und verziehen werde. Diess ist lange zuvor von dem Propheten Ezechiel vorausgesagt worden, da Gott durch ihn so spricht: Ich werde über euch reines Wasser ausgiessen, und ihr werdet von euren Sünden gereiniget werden. [Ezech. 36,25] Und der Apostel schreibt an die Corinther nach einer langen Aufzählung von Sünden: Und diess seyd ihr gewesen, aber ihr seyd abgewaschen und geheiliget worden. [I. Cor. 6,11] Die Kirche hat diess immer gelehrt. Denn der heil. Augustin sagt in seinem Buche über die Taufe der Kinder: „Durch die fleischliche Geburt wird nur Sünde zugezogen, durch die geistige Wiedergeburt aber geschieht Nachlassung nicht nur der Erbsünde, sondern auch der freiwilligen Sünden." Und der heilige Hieronymus schreibt an den Oceanus: "In der Taufe sind alle Sünden verziehen worden." Und damit Niemand hierüber je zweifeln könne, hat auch nach dem Beschlusse anderer Kirchenversammlungen die heilige Synode von Trient dasselbe erklärt, indem sie gegen die den Bannfluch aussprach, welche anders zu denken wagen, und zu behaupten sich unterstehen würden, dass die Sünden, obschon sie in der Taufe nachgelassen werden, doch nicht gänzlich getilgt und von der Wurzel ausgerottet seyen, sondern, dass sie nur einiger Massen verwischt würden, so dass die Wurzeln der Sünden noch in der Seele haften blieben. Um uns der eigenen Worte dieser heiligen Synode zu bedienen: An den Wiedergebornen hasst Gott nichts, weil keine Schuld in denen ist, welche wirklichh mit Christus durch die Taufe auf seinen Tod mitbegraben sind; die nicht nach dem Fleische wandeln, sondern den alten Menschen ausziehen, und einen neuen, der nach Gott geschaffen ist, anziehen, und schuldlos, unbefleckt, rein, untadelhaft und Gott wohlgefällig geworden sind. [Rom. 8,1] [Rom. 6,4]

 

XLII. Ob die Begierlichkeit bei den Getauften eine Sünde sey. 

 

Von der Begierlichkeit, die in den Getauften zurückbleibt. Weitläufiger wird hierüber gehandelt im letzten Hauptstücke von den zehn Geboten. Sess. 5. Conc. Trid. de peceat. orig. Was Begierlichkeit sey.


Man muss bekennen, wie an eben derselben Stelle durch das Ansehen der Synode selbst ausgesprochen ist, dass in den Getauften eine Begierlichkeit oder ein Zunder zurückbleibe; doch ist diess keine wirkliche Sünde. Der heil. Augustin schreibt: Die Schuld der Begierlichkeit wird bei der Taufe der Kinder getilgt, aber diese bleibt zu bekämpfen. Ferner: Die Schuld der Begierlichkeit wird in der Taufe getilgt; aber die Schwäche bleibt. Die Begierlichkeit, welche von der Sünde herkommt, ist nichts anders, als eine Neigung der Seele, die von Natur aus der Vernunft widerstrebt; wenn aber mit dieser Neigung nicht die Einstimmung; des Willens oder Nachlässigkeit verbunden ist, so ist sie von dem Wesen der Sünde weit entfernt. Wenn aber der heil. Paulus sagt: Ich würde die Begierlichkeit nicht kennen, wenn das Gesetz nicht ausspräche: Du sollst nicht begehren; [Rom. 7,7] wollte er unter diesen Worten nicht die Wirkung der Begierlichkeit, sondern die Verkehrtheit des Willens verstanden wissen. Dasselbe lehrt auch der heil. Gregor, da er also schreibt: "Es gibt auch Einige, die behaupten, die Sünden werden in der Taufe nur obenhin nachgelassen: Was ist wohl ungläubiger als eine solche Rede? Da durch das Sakrament des Glaubens die Seele von den Sünden vom Grunde aus losgesprochen, Gott allein anhängt." Zum Beweise dieser Sache bedient man sich auch des Zeugnisses unsers Heilandes, da er bei'm Johannes sprach: Wer gewaschen ist, bedarf nur seine Füsse zu waschen, übrigens ist er ganz rein. [Hoh. 15,10]

 

XLIII. Es wird abermals gezeigt, dass durch die Taufe alle Sünden ausgetilgt werden. 

 

Will Jemand ein deutliches Vor- und Abbild dieser Sache sehen, so betrachte er die Geschichte Naamans, [Reggt. 5,14] des aussätzigen Syrers, der nach siebenmaliger Abwaschung im Wasser des Jordan, wie die Schrift bezeugt, so vom Aussatze gereinigt wurde, dass sein Fleisch das Fleisch eines Knaben zu seyn schien. Eine eigenthümliche Wirkung der Taufe ist also die Nachlassung aller Sünden, sie mögen nun ererbt oder durch eigene Schuld zugezogen worden seyn. Der Apostelfürst erklärte mit ganz klaren Worten (andere Zeugnisse wollen wir weglassen), dass Jesus Christus unser Herr und Heiland desswegen die Taufe eingesetzt habe. Sie lauten: Thut Busse, und ein Jeder von euch lasse sich taufen im Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden. [Petr. 2,38]

 

XLIV. Wie die Schuld, so wird auch die Strafe aller Sünden nachgelassen. 

 

Die zweite Wirkung der Taufe ist die Nachlassung aller Strafen, welche durch die Sunden zugezogen wurden. Einem Neugetauften darf keine Genugthung aufgelegt werden.


In der Taufe werden nicht nur die Sünden verziehen, sondern auch alle Strafen für die Sünden und Laster werden von Gott liebevoll nachgelassen. Obschon allen Sakramenten gemein ist, dass durch sie die Theilnahme am Leiden Christi des Herrn mitgetheilt wird, so hat doch der Apostel von der Taufe allein gesagt, dass wir durch sie mit Christus sterben und begraben werden, woraus die heilige Kirche immer den Schluss gezogen hat, dass ohne höchste Verunglimpfung des Sakramentes dem, welcher durch die Taufe ausgesöhnt werden soll, dergleichen Liebeswerke, welche die heiligen Väter gewöhnlich Werke der Genugthuung nannten, nicht auferlegt werden dürfen. Was hier gelehrt wird, widerspricht nicht der Gewohnheit der alten Kirche, die einst den Juden, wenn sie getauft wurden, befahl, vierzig Tage hintereinander zu fasten. Jene Verordnung betraf nicht die Genugthuung; sondern die, welche die Taufe empfangen hatten, wurden desswegen ermahnt, einige Zeit ohne Unterlass sich auf Fasten und Gebet zu verlegen, um die Erhabenheit des Sakramentes zu ehren.

 

XLV. Der Getaufte wird nicht zugleich auch von bürgerlichen Strafen befreit. 

 

Obwohl ausgemacht ist, dass durch die Taufe die Strafen für die Sünden nachgelassen werden, so wird doch Niemand von derjenigen Art von Strafen, welche von bürgerlichen Gerichten wegen eines schweren Vergehens verhängt sind, befreit, so dass einer, der des Todes schuldig ist, durch die Taufe der Strafe, welche die Gesetze bestimmt haben, nicht entrissen wird; doch wäre die Religiosität und Gottseligkeit jener Fürsten sehr lobenswürdig, welche eine solche Bestrafung zur Verherrlichung der Ehre Gottes in seinen Sakramenten den Schuldigen nachsehen und erlassen würden.

 

XLVI. In der Taufe werden die Strafen nachgelassen, welche nach diesem Leben die Sünder treffen. 

 

In der Taufe werden die Peinen der Hölle nachgelassen.


Ueberdiess bewirkt die Taufe nach Vollendung dieses Lebens Befreiung von allen Strafen, welche die Erbsünde nach sich zieht. Durch den Tod des Herrn Jesus Christus geschah es, dass wir diess erlangen konnten. Denn, wie oben gesagt wurde, wir sterben durch die Taufe mit ihm. Wenn wir, [Rom. 6,4] wie der Apostel, der Aehnlickkeit seines Todes eingepflanzt sind, so werden wir es auch seiner Auferstehung seyn.

 

XLVII. Warum durch die Taufe der Zustand der unverdorbenen Natur nicht sogleich wiederhergestellt wird.

 

Wenn Jemand fragen sollte, warum wir nicht qgleich nach der Taufe auch in diesem sterblichen Leben von jenen Unbequemlichkeiten befreit, und in jenen vollkommenen Zustand des Lebens, in welchem Adam, der Stammvater des Menschengeschlechtes, vor der Sünde sich befand, durch die Kraft der heiligen Abwaschung versetzt werden; so lautet die Antwort, dass diess vorzüglich zweier Ursachen halber nicht geschehen sey. Die erste davon ist, dass uns, die wir durch die Taufe mit dem Körper Christi verbunden und seine Glieder geworden sind, keine höhere Würde ertheilt werden durfte, als unserm Haupte selbst ertheilt worden war. Wenn also Christus der Herr, obwohl er vom Anfange seiner Geburt an die Fülle der Gnade und Wahrheit besass, doch die Gebrechlichkeit der menschlichen Natur, die er angenommen hat, nicht eher ablegte, als bis er die Qualen des Leidens und den Tod erduldet, und dann zur Herrlichkeit des unsterblichen Lebens auferstanden war; wer soll sich wundern, wenn er die Gläubigen, welche schon durch die Taufe die Gnade, der himmlishen Gerechtigkeit erlangt haben, doch noch in einem hinfälligen und gebrechlichen Körper gekleidet siehht, damit sie, nach Ertragung vieler Mühsale und des Todes für Christus, neuerdings in's Leben zurückgerufen, endlich würdig seyen, mit Christus das ewige Leben zu geniessen? Die zweite Ursache aber, warum nach der Taufe Schwäche des Körpers, Krankheit, Schmerzgefühl, und der Trieb der Begierlichkcit in uns zurückbleibe, ist die, dass wir gleichsam eine Saat und einen Stoff zur Tugend haben, woraus wir nachgehends eine reichliche Frucht der Herrlichkeit und grössere Belohnungen erlangen sollten. Denn wenn wir alle Unbequemlichkeiten des Lebens geduldig ertragen, und die bösen Neigungen unsers Herzens mit Gottes Bwistand der Herrschaft der Vernunft unterwerfen, so dürfen wir sicher hoffen, dass uns, wenn wir mit dem Apostel [II. Tim. 4,7] den guten Kampf gekämpft, die Laufbahn vollendet, und den Glauben bewahrt haben, an jenem Tage der Herr, der gerechte Richter, die hinterlegte Krone der Gerechtigkeit eriheilen werde. So hat es der Herr auch mit den Söhnen Israels gemacht, die er, obschon er sie aus der Sklaverei der Aegyptier, da er den Pharao sammt seinem Heere in's Meer versenkte, befreit hat, doch nicht alsogleich in jenes selige Land der Verheissung einführte, sondern durch viele und mannigfaltige Gefahren prüfte; und nachher, da er sie in den Besitz des verheissenen Landes gesetzt hatte, Vertrieb er zwar die übrigen Einwohner aus ihren väterlichen Besitzungen, aber er liess einige Nationen übrig, welche sie nicht ausrotten konnten, damit es dem Volke Gottes niemals an Gelegenheit mangeln sollte, sich im kriegerischen Muthe und in Tapferkeit zu üben. Dazu kömmt noch, dass, wenn durch die Taufe ausser den himmlischen Geschenken, womit die Seele geschmückt wird, auch Güter des Körpers ertheilt würden, man mit Recht zweifeln könnte, ob nicht Viele vielmehr um der Vortheile des gegenwärtigen Lebens willen, als aus Verlangen nach zukünftiger Herrlichkeit, zur Taufe kämen, da doch der Christ nicht diese trügerischen und unsichern Güter, die man sieht, sondern die wahrhaften und ewigen, die man nicht sieht, beständig vor Augen haben soll. [II. Cor. 4,18]

 

XLVIII. Die Wiedergebornen ermangeln unter den Mühseligkeiten dieses Lebens nicht an wahrer Seelenfreude. 

 

Die Wiedergebornen besitzen unter den Mühseligkeiten dieses Lebens ihre Freuden.


Der Zustand dieses Lebens, das voll von Mühseligkeilen ist, hat auch seine Freuden und Ergötzlichkeiten. Was kann für uns, die wir durch die Taufe gleich Zweigen auf Christus gepfropft sind, lieblicher und wünschenswerther seyn, als das Kreuz auf unsere Schultern zu nehmen, und seiner Leiting zu folgen, durch keine Anstrengung sich ermüden, und durch keine Gefahr sich zurückschrecken zu lassen, und eifrig nach dem Kampfpreise der göttlichen Berufung nach oben zu streben, wo die Einen den Lorbeerkranz der Jungfrauschaft, die Andern die Krone des Unterrichtes und Predigens. Andere die Palme des Martyrthums, Andere verschiedene Zierden ihrer Tugenden von Gott erlangen werden? Diese herrlichen Auszeichnungen könnten aber keinem ertheilt werden, wenn wir uns nicht ehevor selbst auf der Rennbahn dieses mühseligen Lebens geübt hätten, und im Kampfe unbesiegt festgestanden wären.

 

IXL. Was dem Menschen ausser der Nachlassung der Schuld und Strafe durch die Taufe ertheilt werde. 

 

Die dritte Wirkung der Taufe ist die Mittheilung der Gnade Gottes.


Um auf die Wirkungen der Taufe zurückzukommen, soll dargestellt werden, dass wir durch die Kraft dieses Sakramentes nicht nur von den Uebeln, welche wahrlich sehr gross genannt werden müssen, befreit, sondern auch mit vortrefflichen Gütern und Geschenken geziert werden. Denn unsere Seele wird erfüllt mit der göttlichen Gnade, durch die wir gerecht und Kinder Gottes, und sogar zu Erben der ewigen Seligkeit eingesetzt werden. Wie geschrieben steht: Wer glaubt und getauft ist, wird selig; [Marc. 16,16] und der Apostel bezeugt, dass die Kirche durch das Bad des Wassers im Worte gereinigt worden sey. [Ephes. 5,26]
Die Gnade aber ist, wie die Synode Von Trient unter der Strafe des Bannfluches Allen zu glauben befohlen hat, nicht nur eine Nachlassung der Sünden, sondern eine göttliche, der Seele anhängende Beschaffenheit, gleichsam ein Glanz und ein Licht, das alle Flecken unserer Seelen auslöscht, und die Seelen selbst schöner und glänzender macht. Diess ersteht man deutlich aus den heiligen Schriften, da sie sagen, die Gnade werde ausgegossen, und sie ein Unterpfand des heiligen Geistes zu nennen pflegen.

 

L. Mit der göttlichen Gnade, die durch die Taufe eingegössen wird, sind die Tugenden, die ihr gleichsam aufdem Fusse folgen, verbunden. 

 

Mit der Gnade ist das glänzende Gefolge aller Tugenden verbunden, die von Gott mit ihr der Seele eingegossen werden. Wenn daher der Apostel zu Titus sagt: Er machte uns selig durch das Bad der Wiedergeburt und der Erneuerung des heiligen Geistes, den er auf uns reichlich ausgegossen hat durch unsern Heiland Jesus Christus; [Tit. 3,6] so erläutert der heil. Äugustin die Worte reichlich ausgegossen mit nämlich zur Vergebung der Sünden, und zum Ueberflusse der Tugenden.

 

LI. Durch die Taufe werden wir Christo einverleibt. 

 

Durch die Taufe werden wir mit dem Haupte Christus, gleich Gliedern, verbunden und verwebt. Wie also vom Haupte die Kraft ausströmmt, wodurch die einzelnen Theile des Körpers zur gehörigen Vollziehung ihrer eigenthümlichen Verrichtungen bewegt werden, so wird auch aus der Fülle Christi des Herrn über Alle, die gerechtfertigt werden, die göttliche Kraft und Gnade ausgegossen, die uns zu allen Pflichten der christlichen Frömmigkeit tauglich macht.

 

LII. Wie es komme, dass diejenigen, die in der Taufe mit so vielen himmlischen Gaben überhäuft werden, doch so träge zur Gottseligkeit sind. 

 

Es darf Niemandem wunderlich scheinen, wenn wir, mit einem solchen Uebermasse von himmlischen Gaben versehen und ausgeschmückt, doch nicht ohne grosse Schwierigkeit und Anstrengung, gottselige und fromme Werke anfangen und auch vollenden; diess kommt nicht daher, als würden uns die Kräfte, von denen jene Handlungen ausgehen, nicht von Gott verliehen, sondern daher, weil nach der Taufe ein sehr heftiger Widerstreit der Begieriichkeit gegen den Geist übrig bleibt, in welchem Kampfe jedoch der Christ nicht muthlos und kleinmülhig werden soll; da wir, gestützt auf Gottes Güte; sicher hoffen dürfen [Phillip. 4,3], dass uns durch tägliche Uebung in einem rechtschaffenen Leben das, was rein, was gerecht, was heilig ist, auch leicht und angenehm erscheinen werde. An dieses sollen wir gerne denken mit freudigem Muthe es vollbringen, auf dass der Gott des Friedens mit uns sey. [II. Cor. 13,11]

 

LIII. In der Taufe wird ein unauslöschliches Merkmal eingedrückt.

 

Durch die Taufe werden wir mit einem Merkmale, Charakter, bezeichnet, der niemals aus der Seele ausgetilgt werden kann. Hierüber mehr zu sagen, ist nicht nöthig, da man aus dem, was oben von den Sakramenten im Allgemeinen gesagt wurde, diess hinlänglich erklären und beweisen kann.

 

LIV. Dass die Taufe niemals wiederholt werden kann. 

 

Weil vermöge der Wirkung und Beschaffenheit des Charakters die Kirche festgesetzt hat, dass das Sakrament der Taufe niemals wiederholt werden darf, so sollen die Seelsorger die Gläubigen oft und sorgfältig ermahnen, damit sie hierin nicht in Irrthum verfallen. Dies lehrte der Apostel mit den Worten: Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe. Ferner da er die Römer ermahnt, dass sie gestorben durch die Taufe in Christus sich hüten sollten, das Leben, welches sie von ihm empfangen haben, zu verlieren, und zu ihnen sagt: Dass Christus der Sünde wegen gestorben ist, ist er einmal gestorben: [Rom. 6,10] so scheint er damit offenbar anzudeuten, dass es auch uns, wie jener nicht noch einmal sterben kann, nicht gestattet sey, vom Neuen durch die Taufe zu sterben. Daher bekennt auch die heilige Kirche öffentlich, dass sie Eine Taufe glaube. Dass aber diess mit der Natur der Sache und mit der Vernunft vollkommen übereinstimme, erkennt man daraus, weil die Taufe eine geistige Wiedergeburt ist. Wie wir also durch die natürliche Kraft nur einmal geboren werden, und zur Welt kommen, und nach dem Ausspruche des heiligen Augustin nicht wieder in der Mutter Schooss zurück kehren, können, so gibt es auch nur Eine geistige Geburt, und die darf zu keiner Zeit je wiederholt werden.

 

LV. Jene werden nicht wieder getauft, welche bedingnissweise getauft wurden. 

 

Niemand sey der Meinung, die Taufe werde von der Kirche wiederholt, wenn sie Jemanden, von dem es zweifelhaft ist, ob er getauft sey, mit Beifügung folgender Worte tauft: Wenn du getauft bist, so taufe ich dich nicht noch einmal: wenn du aber noch nicht getauft bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes. Man muss bekennen, dass auf diese Weise die Taufe nicht widerrechtlich, sondern bedingnissweise ertheilt werde.

 

LVI. Die bedingte Taufe darf nicht immer ohne allen Unterschied angewendet werden. 

 

Hiebei sollen die Seelsorger sorgfältig auf Einiges Acht haben, worin fast täglich, nicht ohne grösste Verunglimpfung des Sakramemtcs, gefehlt wird. Denn es gibt Leute, welche der Meinung sind, es könne kein Verbrechen begangen werden, wenn sie Jeden ohne Unterschied unter jener Bedingniss taufen. Wenn daher ein Kind zu ihnen gebracht wird, so glauben sie gar nicht fragen zu dürfen, ob es nicht vielleicht schon getauft ist, sondern sie taufen es sogleich ohne alle Umstände; ja sie nehmen sogar, obwohl sie wissen, dass zu Hause das Sakrament ertheilt worden sey, keinen Anstand, die heilige Abwaschung in der Kirche unter feierlicher Ceremonie bedingnissweise zu wiederholen, was sie ohne Gottesraub nicht thun können, und ziehen sich dadurch jene Unwürdigkeit zu, welche die Kirchen-Schriftsteller Irregularität nennen. Diese Taufformel ist nach dem Befehle des Pabstes Alexander nur für die erlaubt, bei welchen es, nach sorgfältiger Untersuchung, zweifelhaft bleibt, ob sie rechtmässig gelauft sind; sonst, aber ist es nie erlaubt, Jemanden auch nur bedingnissweise noch einmal zu taufen.

 

LVII. Welches ist der letzte Nutzen, der durch die Kraft der Taufe, den Menschen mitgetheilt wird? 

 

1) Die fünfte Wirkung der Taufe ist die Eröffnuug des Himmels, der durch die Sünde verschlossen war. 2) Die Früchte der Taufe, obschon sie allen Menschen gemeinsam sind, erstrecken sich doch nicht gleicherweise auf Alle.


I. Ausser den übrigen Vortheilen, die wir durch die Taufe erlangen; ist diess gleichsam der letzte, worauf sich alles Uebrige bezieht, nämlich sie eröffnet Jedem von uns den Eingang in den Himmel, der vorher wegen der Sünde verschlossen war. Was aber in uns durch die Kraft der Taufe gewirkt werde, kann man vollständig aus dem ersehen, was sich, wie die Evangelisten bestätigen, bei der Taufe des Herrn ereignet hat. Es hat sich da der Himmel geöffnet, und der heilige Geist wurde in Gestalt einer Taube über den Herrn herabsteigen gesehen. Hierdurch wurde angedeutet, dass denen, die getauft werden, die Gnadengeschenke der Gottheit mitgetheilt werden, und dass der Himmel eröffnet werde; nicht zwar, damit die Getauften auf der Stelle, sondern zu einer mehr gelegenen Zeit, in jene Herrlichkeit eingehen, wo sie frei von allen Mühsalen, welche im ewigen Leben nicht vorkommen können, statt ihres sterblichen Zustandes die Unsterblichkeit erlangen.
II. Diess nun sind die Früchte äer Taufe, von welchen wir nicht zweifeln können, dass sie sich, wenn wir auf die Kraft des Sakramentes Rücksicht nehmen, auf alle Menschen erstrecken; betrachten wir aber, mit welcher Gemüthsstimmung Jeder zur Annahme der Taufe sich nahet, so muss man offen bekennen, dass der Eine mehr, der Andere weniger himmlische Gnade und Frucht durch, sie erlange.

 

LVIII. Welches die Kraft und der Nutzen der Ceremonien bei der Taufe sey. 

 

1) Von den Gebeten, Gebräuchen und Ceremonien der Taufe. Die Gebräuche sind gleichsam Bilder der Wirkungen eines jeden Sakramentes. 2) Die Urheber der kirchlichen Gebräuche sind die Apostel.


I. Es ist nun noch deutlich und in Kürze zu erklären übrig die Lehre von den Gebeten, Gebräuchen und Ceremonien dieses Sakramentes. Was der Apostel von der Sprachengabe ermahnt [I. Cor. 14,14], da er sagt, sie sey ohne Nutzen, wenn das, was Jemand spricht, von den Gläubigen nicht verstanden werde, das kann man so ziemlich auch auf die Gebräuche und Ceremonien anwenden. Diese stellen ein Bild und eine Andeutung desjenigen vor, was im Sakramente vollbracht wird. Wenn aber das gläubige Volk die Kraft und Wirkung dieser Zeichen nicht kennt, so wird kein gar grosser Nutzen der Ceremonien sichtbar werden. Daher müssen sich die Seelsorger Mühe geben, dass die Gläubigen sie verstehen, und sicherlich überzeugt sind, sie seyen, wenn sie auch nicht unumgänglich nothwendig sind, doch sehr hoch zu schätzen und in Ehren zu halten.
II. Diess lehrt deutlich sowohl das Ansehen derjenigen, die sie verordneten, welches ohne Widerspruch die heiligen Apostel waren, als auch der Zweck, warum sie Ceremonien angewandt wissen wollten. Auch ist es klar, dass dadurch das Sakrament mit grösserer Ehrfurcht und Heiligkeit ausgespendet, und jene herrlichen und ausgezeichneten Geschenke, die es enthält, gleichsam , vor Augen gestellt, und die unendlichen Wohlthaten Gottes den Gemüthern der Gläubigen tiefer eingeprägt werden.

 

LIX. Wie vielfach die Gebräuche der Taufe seyen. 

 

Die Gebräuche der Taufe sind dreifach.


Alle Ceremonien und Gebete, deren sich die Kirche bei der Taufe bedient, sollen in drei Abtheilungen gebracht werden, damit die Seelsorger bei ihrer Erklärung eine bestimmte Ordnung einhalten können, und das Gedächtniss der Zuhörer ihren Vortrag leichter behält. Zur ersten Abtheilung gehören jene, die beobachtet werden, ehe man zum Taufsteine hingeht; zur zweiten die, welche angewendet werden, wenn man zum Taufsteine gekommen ist; und zur dritten die, welche nach vollendeter Taufe beigefügt werden.

 

LX. Zu welcher Zeit das zur Taufe nothwendige Wasser dem allgemeinen Gebrauche gemäss geweiht werden soll. 

 

Vor Allem muss das Wasser, dessen man sich bei der Taufe bedient, zubereitet werden. Das Taufwasser wird geweiht durch Hinzufügung des Oeles der geheimnissvollen Salbung. Diess aber ist nicht jederzeit erlaubt, sondern man wartet nach der Sitte der Vorfahren gewisse Festtage ab, welche ganz billig für die berühmtesten und heiligsten gehalten werden, an deren Vorabenden das Wasser der heiligen Abwaschung zubereitet wird; auch war es in den frühem Zeiten der Kirche herkömmlich, nur an diesen Tagen die Taufe auszuspenden, wenn nicht die Notwendigkeit es anders erheischte. Obschon aber die Kirche jetzt wegen Todesgefahr diese Gewohnheit nicht mehr beizubehalten beschlossen hat, so beging sie doch noch immer mit der höchsten Feierlichkeit jene Tage vor Ostern und Pfingsten, an welchen das Taufwasser geweiht werden muss.

 

LXI. Warum den Täuflingen nicht alsogleich der Eintritt in die Kirche gestattet wird. 

 

Nach der Wasserweihe muss das erklärt werden, was der Taufe vorangeht. Diejenigen, welche durch die Taufe zum Christenthum eingeweiht werden sollen, werden zur Kirchenthüre herbeigetragen oder auch an der Hand geführt, aber der Eintritt ist ihnen durchaus verboten, weil sie unwürdig sind, in das Haus Gottes einzutreten, ehevor sie das Joch der so schändlichen Knechtschaft von sich geworfen, und sich ganz Christo dem Herrn und seiner allgerechten Herrschaft gewidmet haben.

 

LXII. Warum die Täuflinge gefragt und unterrichtet werden, um was sie bitten sollen. 

 

Hierauf fragt sie der Priester, was sie von der Kirche verlangen. Nachdem er ihre Antwort vernommen hat, unterweiset er sie zuerst in der Lehre des christlichen Glaubens, welchen sie in der Taufe bekennen müssen. Diess geschieht durch den Katechismus. Dass aber diese Unterrichtsweise von Christus selbst, anbefohlen worden sey, wird Niemand bezweifeln, indem er den Aposteln aufgetragen hat: Gehet hin in die ganze Welt, und lehret alle Völker, und taufet sie im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. [Matth. 26,19] Hieraus kann man erkennen, dass die Taufe nicht eher ertheilt werden dürfe, als bis wenigstens die Hauptstücke unserer Religion erklärt worden sind.

 

LXIII. Wie nach der alten Anordnung der Kirche die Unwissenden unterrichtet werden sollen. 

 

Weil der Inhalt des Katechismus aus vielen Fragen besteht, so antwortet der, welcher unterrichtet wird, wenn er schon erwachsen ist, auf die Fragen selbst; ist er aber noch ein Kind, so antwortet statt seiner der Pathe, und macht das feierliche Versprechen.

 

LXIV. Nutzen des Exorcismus. 

 

Hierauf folgt die Beschwörung, Exorcismus, welcher zur Austreibung des Teufels und zur Schwächung und Vernichtung seiner Macht mit heiligen und ehrfurchtsvollen Worten und Gebeten vollzogen wird.

 

LXV. Warum man dem, der getauft wird, Salz in den Mund gibt. 

 

Der Beschwörung folgen die andern Ceremonien, deren jede, da sie geheimnissvoll sind, eine eigenthümliche und vortreffliche Bedeutung hat. Wenn demjenigen, der getauft werden soll. Salz in den Mund gegeben wird, zeigt diess offenbar an, dass er durch die Lehre des Glaubens und durch das Geschenk der Gnade von der Fäulniss der Sünde befreit werde, Geschmack an guten Werken erhalte und durch die Nahrung der göttlichen Weisheit erquicket werde.

 

LXVI. Was das Kreuzzeichen, womit viele Theile des Körpers bezeichnet werden, zu bedeuten habe. 

 

Es werden die Stirne, die Augen, die Brust, die Schultern und die Ohren mit dem Kreuzzeichen bezeichnet, welches alles erklärt, dass durch das Geheimniss der Taufe die Sinne eröffnet und gestärkt werden, um Gott aufnehmen und dessen Gebote erkennen, und halten zu können.

 

LXVII. Warum die Nase und die Ohren des Täuflings mit Speichel bestrichen werden. 

 

Hierauf werden dem Täuflinge Nase und Ohren mit Speichel bestrichen, und er wird sogleich zum Taufsteine geführt, auf dass auch wir, so wie jener Blinde im Evangelium, welchem der Herr die mit Speichel bestrichenen Augen im Teiche biloa mit Wasser abzuwaschen befohlen hatte, das Gesicht wieder erlangte, einsehen sollen, dass die heilige Abwaschung die Kraft besitze, unserm Geiste Licht zur Erkenntniss der himmlischen Wahrheit zu verschaffen.

 

LXVIII. Was jene Beschwörung des Teufels, welche nach dem Glaubensbekenntnisse der Täufling aussprechen muss, lehre. 

 

Hierauf kömmt, man zum Taufsteine, und dort werden andere Ceremonien und Gebräuche angewendet, aus denen man den Inbegriff der christlichen Religion erkennen kann. Der Priester fragt den, der getauft werden soll, dreimal: Widersagst du dem Satan und allen seinen Werken, und aller seiner Hoffart? Und dieser, oder statt seiner der Pathe, antwortet auf jede Frage: Ich widersage. Wer also ein Christ genannt werden will, muss vor Allem heilig und feierlich versprechen, dass er dem Teufel und der Welt entsage, und dass er jederzeit beide, als die gräulichsten Feinde, verabscheue. Hernach beim Taufsteine selbst stehend, wird er vom Priester gefragt: Glaubst du an Gott, den allmächtigen Vater? Jener antwortet: Ich glaube. Und so über die übrigen Artikel des Symboles befragt, bekennt er feierlich seinen Glauben. Durch diese zwei Versprechen macht er sich wahrlich zum ganzen Inhalt und zur Annahme des christlichen Gesetzes verbindlich.

 

LXIX. Warum man den Täufling unmittelbar vor der Taufe fragt, ob er getauft werden wolle. 

 

Wenn es nun daran ist, die Taufe zu ertheilen, so fragt der Priester den Täuflinge, ob er getauft werden wolle? Wenn es dann dieser selbst, oder bei einem Kinde, in seinem Namen der Pathe, bejahet, so tauft er ihn sogleich im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes. Denn wie der Mensch, da er freiwillig der Schlange gehorchte, aus eigner Schuld verdammt worden ist, so nimmt auch der Herr keinen unter die Zahl der Seinigen auf, ausser den, dessen freier Wille es ist, durch freiwilligen Gehorsam gegen Gottes Gebote die ewige Glückseligkeit zu erlangen.

 

LXX. Warum das Haupt des Getauften sogleich mit Chrysam gesalbt wird. 

 

Sobald die Taufe vollendet ist, salbt der Priester den Scheitel des Getauften mit Chrysam , damit er erkenne, er sey von diesem Tage an mit dem Haupte Christus wie ein Glied verbunden, und seinem Leibe eingepflanzt, und er werde desswegen ein Christ von Christus und ein Gesalbter von Chrysam genannt. Was aber der Chrysam bedeute, wird nach dem Ausspruche des heiligen Ambrosius aus dem Gebete, welches der Priester dabei verrichtet, deutlich erkannt.

 

LXXI. Was das weisse Kleid oder das weisse Tuch, mit dem der Getaufte beschenkt wird, bedeute. 

 

Es bekleidet dann der Priester den Getauften mit einem weissen Kleide, sprechend: Nimm hin das weisse Kleid, welches du unbefleckt vor den Richterstuhl unsers Herrn Jesu Christi bringen sollst, auf dass du das ewige Leben erlangest. Kindern aber, die noch kein Kleid tragen, reicht er unter eben diesen Worten ein weisses Tuch. Dieses Symbol bedeutet nach der Lehre der Väter sowohl die Herrlichkeit der Auferstehung, zu der wir durch die Taufe geboren werden, als auch den Glanz und die Schönheit, womit die Seele, nach Austilgung der Sündenmackeln, durch die Taufe geschmückt wird; dann auch die Unschuld und Sittenreinheit, die der Getaufte sein ganzes Leben hindurch bewahren soll.

 

LXXII. Was die brennende Wachskerze, die der Getaufte in der Hand hält, bedeute. 

 

Hierauf wird ihm eine brennende Wachskerze in die Hand gegeben, welche anzeigt, dass der durch die Liebe entzündete Glaube, den er in der Taufe erhalten hat, durch eifrige Ausübung von guten Werken genährt und vermehrt werden müsse.

 

LXXIII. Warum und was für ein Name dem Getauften beigelegt werden soll. 

 

Von heidnischen Namen soll man sich enthalten.


Zuletzt wird dem Getauften ein Name beigelegt, welcher von einem Menschen hergenommen werden soll, der wegen seiner ausgezeichneten Frömmigkeit und Gottesfurcht unter die Zahl der Heiligen versetzt worden ist. Denn Mancher wird durch die Aehnlichkeit des Namens zur Nachahmung der Tugend und Heiligkeit aufgemuntert werden, und den, welchem nachzuahmen er sich bestrebt, bitten, und von ihm auch hoffen, dass er ihm beistehen werde zur Beschützung sowohl des geistlichen, als auch leiblichen Heiles. Daher verdienen die strenge getadelt zu werden, welche Namen von Heiden, vorzüglich von solchen, welche sich durch Lasterhaftigkeit auszeichneten, gar sorgfältig aufsuchen, und den Kindern beilegen; da man daraus ersehen kann, wie wenig sie das Streben nach christlicher Gottseligkeit schützen, indem sie in der Erinnerung an lasterhafte Menschen so grossen Gefallen finden, und Anlass geben, dass die Ohren der Gläubigen allenthalben von dergleichen unheiligen Namen umtönt werden.

 

LXXIV. Inbegriff alles dessen, was über die Geheimnisse der Taufe vorgetragen worden ist. 

 

Wenn von den Seelsorgern über das Sakrament der Taufe diess deutlich erklärt worden ist, so scheint beinahe nichts von allem dem ausgelassen zu seyn, was man zu dessen Kenntniss hauptsächlich für nothwendig halten muss. Denn es ist gezeigt, was der Name Taufe selbst bedeute, welches ihre Natur und Wesenheit sey, und aus welchen Theilen sie bestehe. Es ist gesagt worden, von wem sie eingesetzt wurde, welche Diener zur Verwaltung des Sakramentes erforderlich seyen, und welche man gleichsam als Führer zur Unterstützung der Schwäche des Getauften wählen müsse. Es ist auch dargelegt worden, welchen die Taufe ertheilt werden dürfe, und wie sie im Herzen gesinnt seyn müssen; welches ihre Kraft und Wirksamkeit sey; endlich ist nach Erforderniss des Inhaltes weitläufig erklärt worden, welche Gebräuche und Ceremonien dabei beobachtet werden sollen. Diess Alles sollen die Seelsorger vorzüglich desswegen vortragen, damit die Gläubigen immerdar alle ihre Sorgfalt und Gedanken dahin richten, wie sie das, was sie bei der Taufe heilig und feierlich versprochen haben, auch treu halten, und ihren Lebenswandel so einrichten, dass derselbe dem heiligen Bekenntnisse

 


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