Freitag, 28. Juni 2013

Catechismus Romanus - Vom Sakramente der Priesterweihe.

Römischer Katechismus (Catechismus). Nach dem Beschlusse des Conciliums von Trient und auf Befehl des Pabstes Pius V. herausgegeben. Passau, Druck und Verlag von Friedrich Winkler 1839


Zweiter Theil - Siebentes  Hauptstück  - Vom Sakramente der Priesterweihe

 


 

I. Warum die Seelsorger die Lehre vom Sakramente der Priesterweihe mit grossem Fleisse vortragen sollen. 

 

Alle andern Sakramente hangen vem Sakramente der Priesterweihe ab. Nutzen der Lehre vom Sakramente der Priesterweihe. 

Wenn jemand die Beschaffenheit und das Verhältniss der andern Sakramente aufmerksam betrachtet, so wird er leicht erkennen, dass sie alle vom Sakramente der Priesterweihe abhängen, so dass sie ohne diess theils nicht vollbracht und ausgespendet werden können, theils der feierlichen Ceremonie, des heiligen Gebrauches und der göttlichen Verehrung zu ermangeln scheinen. Daher müssen die Seelsorger im Laufe der angestellten Abhandlung über die Sakramente mit grossem Fleisse auch vom Sakramente der Priesterweihe sprechen. Diese Erklärung wird von sehr grossem Vortheile seyn, erstlich für sie selbst, dann für Andere, welche sich dem Kirchendienste widmen; und endlich auch für das gläubige Volk. Für sie selbst, weil sie bei der Abhandlung dieses Stoffes zur Erweckung jener Gnade, die sie durch dieses Sakrament erlangt haben, mehr aufgemuntert werden; für Andere, welche zum Dienste des Herrn berufen sind, theils damit sie ebenfalls zur Gottseligkeit angeeifert werden, theils aber, damit sie jene Dinge kennen lernen, durch die sie sich einen leichtern Weg zu höhern Stufen anbahnen können; für die übrigen Gläubigen aber, erstlich damit sie einsehen, welcher Hochachtung die Diener der Kirche würdig seyen; dann weil zufällig oft mehrere anwesend sind, welche entweder aus gewissen Absichten ihre noch unmündigen Söhne zum Dienste der Kirche bestimmten, oder welche freiwillig und aus eigenem Antriebe jene Lebensweise ergreifen wollen: für diese ist es gewiss nicht gleichgültig, zu wissen, was vorzüglich zu diesem Stande erfordert wird.

 

II. Auf Erden gibt es keine erhabnere Würde, als das Priesterthum. 

 

Zuerst soll den Gläubigen vorgetragen werden, wie erhaben der Adel und die Würde dieses Standes sey, wenn man seine höchste Stufe, nämlich das Priesterthum, betrachtet. Denn da die Bischöfe und Priester gleichsam Dollmetscher und Botschafter Gottes sind, die in seinem Namen die Menschen im göttlichen Gesetze und in den Vorschriften des Lebens unterrichten, und die Person Gottes selbst auf Erden vertreten, so ist klar, dass ihr Amt erhabner sey, als je eines gedacht werden kann; weshalb sie auch mit Recht nicht nur Engel, sondern auch Götter genannt werden, da sie die Macht
und das Wesen des unsterblichen Gottes unter uns besitzen. Obschon sie zu jeder Zeit die höchste Würde inne hatten, so übertreffen die Priester des neuen Bundes doch alle übrigen weit an Ehre; da die Gewalt, sowohl den Leib als das Blut unsers Herrn zu consecriren und darzubringen, als auch die Sünden nachzulassen, die ihnen übergeben ist, die menschliche Vernunft und Einsicht selbst übersteigt, und nichts ihr Gleiches und Aehnliches auf , Erden gefunden werden kann.

 

III. Welche von Gott zum Priesterthume und zum Kirchlichen Dienste berufen zu seyn scheinen. 

 

Gleichwie unser Heiland vom Vater, die Apostel aber und Jünger von Christus dem Herrn in alle Welt ausgesandt worden sind, ebenso werden heutzutage die Priester, ausgerüstet mit der nämlichen Gewalt, wie jene, zur Vervollkommnung der Heiligen, zur Ausübung des Dienstes, zur Erbauung des Leibes Christi, [Ephes. 4,12] abgesandt. Die Bürde eines so wichtigen Amtes darf daher Niemandem ohne Bedacht auferlegt werden, sondern nur denen, welche sie durch Heiligkeit des Lebens, durch Gelehrsamkeit, Glauben und Klugheit zu tragen im Stande sind. Auch soll sich Niemand selbst die Ehre anmassen, sondern nur wer berufen ist von Gott, wie Aaron. [Hebr. 5,4] Berufen aber von Gott sind jene, welche von den rechtmassigen Dienern der Kirche auserwählt werden; denn die sich zu diesem Dienste selbst anmassend zudrängen und aufdringen, von diesen gelten jene Worte des Herrn: Ich sandte keinen Propheten, sie liefen selbst daher; [Jerem. 23,12] und es kann nichts Unseligeres und Elenderes, für die Kirche Gottes Verderblicheres geben, als diese Art von Menschen.

 

IV. Welche für solche zu halten seyen, die unberufen den heiligen Weihen sich nahen, und anderswoher in die Kirche eintreten. 

 

1) Mit welcher Behutsamkeit man zu den heiligen Weihen hintreten soll. 2) Um des Gewinnstes willen nach dem Priesterthume zu streben, ist Gottesraub. 3) In der Hoffnung von Gütern und Reichthümern zum Priesterthume zu schreiten, ist sehr verderblich. 4) Wie sehr das Priesterthum Zuwachs erhielt an solchen, die aus Ehrgeiz und Geldgierde sich eindrängten, und wahre Miethlinge sind. Welche zu den kirchlichen Aemtern durch die Thüre (rechtmässig) gelangen.

I. Weil bei jeder Unternehmung sehr viel daranliegt, welche Absicht Jemand hat (denn wenn die Absieht gut ist, wird Alles richtig erreicht); so sollen die, welche sich dem heil. Dienste weihen wollen, vor Allem hierüber belehret werden, dass sie sich ja nichts eines so erhabenen Amtes Unwürdiges zur Absicht machen; und hierüber muss um so sorgfältiger gehandelt werden, weil die Gläubigen heutzutage in diesem Stücke gewöhnlich sich schwer versündigen.
II. Einige wenden sich in der Absicht zu diesem Stande, um sich den notwendigen Lebensunterhalt und Kleidung zu verschaffen, so dass sie bei'm Priesterstande, gleichwie die übrigen Leute bei jeder Art gemeinen Handwerks, nichts anders zu beabsichtigen scheinen, als Gewinn.
III. Obschon nach dem Ausspruche des Apostels [I. Cor. 9,13] die Natur und das göttliche Gesetz befiehlt, dass der, welcher dem Altare dient, auch vom Altäre leben soll, so ist es doch der grösste Gottesraub, des Gewinnes und Vortheiles wegen zum Altare hinzutreten. Einige verleitet Ehrgeiz und Ruhmsucht zum Priesterstande; wieder Andere wollen eingeweiht werden, um in Reichthümern zu schwelgen. Zum Beweise hievon dient, dass sie gar nicht an die heil. Weihe denken, wenn ihnen nicht eine fette Pfründe angetragen wird.
IV. Diese sind es, die unser Heiland Miethlinge [Joa. 10,13] nennt; und von denen Ezechiel sagte: sie weiden sich selbst, und nicht die Schafe; [34, 2, 3] und dieser Menschen Schändlichkeit und Gottlosigkeit wirft nicht blos auf den Priesterstand grossen Schatten, so dass jetzt vom gläubigen Volke fast nichts für verächtlicher und verworfener gehalten werden kann; sondern hat auch die Wirkung, dass sie selbst aus dem Prieterthume nichts weiter erlangen, als Judas durch das Apostelamt, welches ihm ewiges Verderben brachte. Von jenen aber sagt man mit Recht, sie treten durch die Thüre in die Kirche ein, welche wirklich von Gott berufen sind, und die kirchlichen Aemter desswegen übernehmen, um der Ehre Gottes zu dienen.

 

V. Worin die, welche sich durch die heil. Weihen der Kirche widmeten, das übrige Volk übertreffen und sich auszeichnen müssen. 

 

Diess ist nicht so zu nehmen , als wenn das nämliche Gesetz nicht Allen gleichmässig aufgelegt wäre. Denn die Menschen sind desswegen erschaffen, um Gott zu dienen, was vorzüglich die Gläubigen, welche die Gnade der Taufe erlangt haben, aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele und aus allen Kräften thun sollen. Jedoch, die sich dem Priesterstande weihen, müssen sich den Vorsatz machen, nicht nur in allen Stücken die Verherrlichung Gottes zu suchen, was zwar wie bekannt, für alle Menschen, und vorzüglich für die Gläubigen Pflicht ist, sondern sie sollen auch, zu einem gewissen Dienste der Kirche bestimmt, diesem in Heiligkeit und Gerechtigkeit vorstehen. Gleichwie in einem Kriegsheere zwar alle Soldaten den Befehlen des Feldherrn gehorchen, aber unter ihnen doch Einer Hauptmann, ein Anderer Oberst ist, und Einige andere Dienste versehen, ebenso müssen, obschon alle Gläubigen mit allem Eifer nach Frömmigkeit und Unbescholtenheit zu streben verbunden sind, wodurch Gott vorzüglich verehret wird, doch diejenigen, welche durch das Sakrament der Priesterweihe zum heiligen Dienste geweiht sind, einige besondere Verrichtungen und Aemter in der Kirche verwalten. Sie entrichten sowohl für sich selbst, als auch für das ganze Volk, das heilige Opfer, tragen den Inhalt des göttlichen Gesetzes vor, und ermahnen und unterweisen die Gläubigen, demselben willig und freudig nachzukommen; sie spenden die Sakramente Christi des Herrn aus, wodurch alle Gnade mitgetheilt und vermehrt wird, und mit Einem Worte, sie versehen, abgesondert vom übrigen Volke, den bei weitem höchsten und vortrefflichsten Dienst. Nach dieser Erklärung mögen nun die Seelsorger zum Vortrage dessen schreiten, was diesem Sakramente eigenthümlich ist; damit die Gläubigen, die sich dem Dienste der Kirche widmen wollen, einsehen, zu welcher Art von Dienst sie berufen seyen, und welch grosse Gewalt von Gott der Kirche und ihren Dienern verliehen sey.

 

VI. Wie vielfach die Gewalt der Kirche sey. 

 

Sie ist zweifach: die Gewalt der Weihe und der Gerichtsbarkeit. Die Gewalt der Weihe bezieht sich auf den wahren Leib Christi des Herrn in der hochheiligen Eucharistie. Die Gewalt der Gerichtsbarkeit aber bezieht sich auf den ganzen geheimnissvollen Leib Christi. Denn dieser kömmt es zu, das christliche Volk zu regieren und zuleiten, und zur ewigen, himmlischen Seligkeit zu führen.

 

VII. Worauf sich die Gewalt der Weihe erstrecke. 

 

Die Gewalt der Weihe begreift in sich nicht nur die Macht und Gewalt, die Eucharistie zu consecriren, sondern sie bereitet auch vor, und macht die Seelen der Menschen tauglich, dieselbe zu empfangen, und umfasst alles Uebrige, was auf was immer für eine Weise auf die Eucharistie bezogen werden kann. Hierüber kann man mehrere Zeugnisse aus der heiligen Schrift anführen, doch die deutlichsten und wichtigsten sind jene, welche man bei'm h. Johannes und h. Matthäus liest; denn der Herr sagt: Wie mich der Vater gesandt hat, so sende auch ich euch.... Nehmet hin den heiligen Geist: welchen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten. [Joh. 20,21 -23] Und: Wahrlich, ich sage euch, was ihr immer auf Erden binden, werdet, wird auch im Himmel gebunden seyn, und was ihr immer auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöset seyn. [Matth. 18,18] Wenn die Seelsorger diese Stellen durch die Lehre und Aussprüche der heil. Väter beleuchten, so werden sie ihre Wahrheit in das hellste Licht stellen.

 

VIII. Das Priesterthum Christi ist erhabener als das Priesterthum des Naturgesetzes, und selbst des Moses.

 

1) Wie weit erhabener das Priesterthum des neuen Gesetes, als das Priesterthum des Naturgesetzes sey. Wo ein Gesetz ist, da ist auch ein Priesterthum. 2) Um wie viel vortrefflicher das Priesterthum Christi, als das Priesterthum Aarons sey. Die Weihe der Menschen zur Ausübung eines geistlichen Amtes in der Kirche heisst Sakrament der Priesterweihe.

I. Diese Gewalt hat einen sehr grossen Vorzug vor jener, welche unter dem Naturgesetze gewissen Menschen, welche den Gottesdienst besorgten, ertheilet war. Denn auch jenes Zeitalter, vor dem geschriebenen Gesetze, musste sein Priesterthum, und seine geistliche Gewalt haben, da es hinlänglich bekannt ist, dass es ein Gesetz gehabt habe. Diese beiden sind nach dem Ausspruche des Apostels so enge verbunden, dass man, wenn man das eine aufhebt, nothwendig zugleich auch das andere aufheben muss. [Hebr. 7,12]
II. Da also die Menschen aus natürlichem Antriebe erkannten, dass Gott verehrt werden müsse, so war es folgerichtig, dass man in jedem Staate Einige zur Besorgung der Opfer und des Gottesdienstes aufstellte, deren Gewalt gewissermassen eine geistige genannt werden konnte. Dieser Gewalt ermangelte auch das israelitische Volk nicht; und diese ist, wenn auch an Würde erhabener als jene, welche die Priester unter dem Naturgesetze besassen, doch weit geringer zu achten, als die geistige Gewalt des evangelischen Gesetzes. Denn diese ist himmlisch, und übertrifft sogar alle Macht der Engel, und hat ihren Ursprung nicht vom mosaischen Priesterthume, sondern von Christus dem Herrn, der nicht ein Priester war nach der Ordnung Aarons, sondern nach der Ordnung Melchisedeks. Er, der mit der höchsten Gewalt, Gnade zu ertheilen und die Sünden nachzulassen, versehen war, hat diese Gewalt zwar an Kraft beschränkt und an die Sakramente gebunden, seiner Kirche, hinterlassen; desswegen sind zu ihrer Ausübung bestimmte Diener aufgestellt und feierlich eingeweiht worden; und diese Einweihung heisst das Sakrament der Priesterweihe oder heilige Weihe.

 

IX. Was die Priesterweihe sey, und warum ein kirchliches Amt Ordo (Orden) genannt wird. 

 

Es hat den heil. Vätern gefallen, sich dieses Wortes zu bedienen, weil es eine sehr weite Bedeutung hat, um dadurch die Würde und Erhabenheit der Diener Gottes anzuzeigen. Ordo, Ordnung, wenn wir es in seiner eigentlichen Kraft und Bedeutung nehmen, heisst eine Anordnung höherer und niedrigerer Dinge, welche so unter sich zusammengefügt sind, dass sich e ines auf das andere bezieht. Da also in diesem Dienste viele Abstufungen und mannigfaltige Verrichtungen vorkommen, alles aber nach einem gewissen Verhältnisse vertheilt und geordnet ist, so sieht man, dass richtig und gut ihm der Name Ordo, Ordnung, beigelegt worden sey.

 

X. Die Priesterweihe ist wirklich ein Sakrament. 

 

Die Priesterweihe ist ein wahres Sakrament. Trid. sess. 23 de Ordine. c. 3 et can. 3, 4, 5. Wie durch die Priesterweihe die Gewalt zur Consecrirung der Eucharistie und die erforderliche Gnade, sie zu verwalten, erthellet werde.

Dass die Priesterweihe unter die übrigen Sakramente der Kirche gezählt werden müsse, hat die heilige Synode von Trient auf dieselbe Weise, wie schon öfter angegeben wurde, bewiesen. Da ein Sakrament ein Zeichen einer heiligen Sache ist, dasjenige aber, was durch diese Weise äusserlich geschieht, die Gnade und Gewalt andeutet, die dem ertheilt wird, der geweiht wird: so folgt offenbar, dass die Priesterweihe wahrhaft und eigentlich ein Sakrament genannt werden müsse. Desshalb reicht der Bischof dem, der zum Priester geweiht wird, den Kelch mit Wein und Wasser, und die Patene mit dem Brode, und spricht: Empfange die Gewalt, das Opfer zu verrichten u. s. f. Durch diese Worte hat die Kirche immer gelehrt, dass, während die Materie dargereicht wird, die Gewalt, die Eucharistie zu consecriren, durch ein der Seele eingeprägtes Merkmal übergeben werde, mit der auch die Gnade verbunden ist, jenes Amt recht und gesetzmässig zu übernehmen. Der Apostel spricht diess in folgenden Worten aus: Ich ermahne dich, dass du die Gnade Gottes wiedererweckest, die in dir ist, durch die Auflegung meiner Hände; denn Gott hat uns nicht den Geist der Furcht mit getheilt, sondern den der Kraft und Liebe und Nüchternheit. [II. Tim. 1, 6. 7.]

 

XI. Warum in der Kirche mehrere Weihen der Diener angeordnet seyen. 

 

Da die Verwaltung eines so erhabenen Priesterthumes, wie die heilige Synode sagt , eine göttliche Sache ist, so war es angemessen, um sie mit mehr Würde und grösserer Ehrfurcht aufführen zu können, dass in der genau bestimmten Anordnung der Kirche mehrere und verschiedene Weihen der Diener seyen, die dem Priesterthume pflichtgemäss dienen sollen; und diese sind so eingetheilt, dass diejenigen, welche schon mit der geistlichen Tonsur bezeichnet sind, von den niedern zu den höhern Weihen emporsteigen.

 

XII. Wie viele Weihen der kirchlichen Diener es gebe, und wie sie gemeiniglich eingetheilet werden. 

 

1) Der Weihen sind sieben. Alle Weihen beziehen sich hauptsächlich auf die Ausspendung der Eucharistie. 2) Einige Weihen heissen höhere, andere niedere. Was zum Empfange der hl. Weihen erfordert werde, und was für Diener des Altares die Bischöfe auswählen sollen, lehrt Trid. Syn. sess. 23. decret. de reformat. cap. 4. et sequent.

I. Es soll gelehrt werden , däss die Zahl dieser Weihen sieben sey, und die katholische Kirche diess immer behauptete. Ihre Namen sind; Pförtner (Ostiarius), Vorleser (Lector), Beschwörer (Exorcista), Leuchterträger (Acolythus), Subdiacon (Subdiaconus), Diacon (Diaconus), Priester (Sacerdos). Dass aber die Zahl mit Recht auf sieben festgesetzt sey, kann erwiesen werden durch jene Verrichtungen, die zum hochheiligen Messopfer, und zur Verwandlung oder Ausspendung der Eucharistie, wesswegen sie hauptsächlich eingesetzt sind, als nothwendig erscheinen.
II. Einige derselben sind höhere, die auch heilige Weihen genannt werden, Andere niedere. Die höhern oder heiligen sind: Das Priesterthum, Diaconat und Subdiaconat; zu den niedern gehören: Die Leuchterträger, (Beschwörer, Vorleser und Pförtner. Von jeder einzelnen Weihe wollen wir kurz reden, damit die Seelsorger jene darüber unterrichten können, welche Weihen empfangen sollen.

 

XIII. Was die geistliche Tonsur und der Name Geistlicher bedeute. 

 

1) Was der Name Geistlicher (Clericus) bedeute. Wie unbescholten der Lebenswandel des Geistlichen seyn soll, zeigt Conc. Trid. sess. 14 decret. de reform, in prooemio. Sess. 22 de reform. c. 1. 2) Alle Christen gehören Gott; doch sind sie darum nicht Alle Cleriker.

I. Dieser Unterricht soll von der ersten Tonsur begonnen werden, von der erklärt werden muss, sie sey eine Vorbereitung zum Empfange der Weihen. Wie die Menschen zur Taufe durch Beschwörungen, zur Ehe durch die Gelübdaufnahme vorbereitet werden, so wird ihnen, wenn sie durch Abschneiden des Haupthaares Gott geweiht werden, gleichsam der Zutritt zum Sakramente der Priesterweihe eröffnet.... Denn dadurch wird angezeigt, wie der beschaffen seyn muss, welcher die heiligen Weihen empfangen will, da der Name Geistlicher; Clericus, der ihm hier beigelegt wird, daher geleitet ist, weil er da anfängt, den Herr zu seinem Loose und seiner Erbschaft zu erhalten; wie bei dem Volke Israel der Herr verboten hat, jenen, die zum heiligen Dienste bestimmt waren, einen Antheil an den Feldern des verheissenen Landes zuzutheilen, indem er sprach: Ich bin ihr Antheil und ihre Erbschaft. [Num. 18,20]
II. Obschon diess allen Gläubigen gemeinsam ist, so muss es doch besonders jenen eigen seyn, die sich dem Dienste Gottes geweiht haben.

 

XIV. Warum die Geistlichen durch eine runde Krone auf dem Haupte ausgezeichnet werden. 

 

Was die geistliche Krone bedeute, und wie sie bei jedem beschaffen seyn soll. Es ist apostolische Tradition, die Häupter der Geistlichen zu scheeren. 

Es werden aber die Haupthaare in Gestalt und Aehnlichkeit einer Krone geschoren, die man immer beibehalten muss; und wie einer in eine höhere Weihe tritt, so soll auch der Umfang der Krone erweitert werden; diess stammt nach der Lehre der Kirche aus apostolischer Ueberlieferung her, da diese Art das Haupt zu scheeren die Heiligen Dionysius, der Areopagite, Augustin, Hieronyinus, die ältesten und gelehrtesten Väter, erwähnen. Zuerst aber vor allen soll der Apostelfürst diese Gewohnheit eingeführt haben, zum Andenken an die Krone, welche aus Dornen geflochten und unserm Erlöser auf das Haupt gesetzt ward, so dass sich die Apostel dessen, was jene Gotteslästerer zur Schmach und Qual Christi ausdachten, zur Zierde und zum Ruhme bedienten, und zugleich andeuteten, es müssen sich die Diener der Kirche bestreben, in allen Stücken die Gestalt und das Vorbild Christi des Herrn nachzuahmen. Jedoch behaupten einige, durch dieses Zeichen werde die königliche Würde angezeigt welche denen, die zum Loose des Herrn berufen sind, vorzüglich zukomme. Denn was der Apostel Petrus vom gläubigen Volke sagt: Ihr seyd ein auserwähltes Geschlecht, ein königliches Priesterthum, ein heiliges Volk, [Galat. 3,13] das bezieht sich, wie leicht zu erkennen ist, auf eine besondere und, eigenthümlichere Weise auf die kirchlichen Diener; obschon es einige gibt, die der Meinung sind, die Kreisform, welche die vollkommenste von allen ist, bedeute den vollkommnern Lebenswandel, zu dem sich die Kleriker bekennen: oder es zeige eine Verachtung der äusserlichen Dinge und ein Freiseyn der Seele von menschlichen Sorgen an, indem die Haare, als etwas Ueberflüssiges am Leibe, abgeschoren werden.

 

XV. Worin die Verrichtung des Pförtners bestehe. 

 

1) Es wird ermahnt, diesen Dienst und die andern niedern Weihen zu ihrer ehemaligen Würde wider zu erheben. 2) Wie hoch die Würde des Pförtners sey. Die Schatzmeister und Aufseher über Sakristei sind unter die Pförtner zu rechnen.

I. Nach der ersten Tonsur folgt die erste Stufe, die Weihe zum Pförtner (Ostiarius). Sein Dienst besteht darin, die Schlüssel der Kirche und die Pforte zu bewachen, und jenen den Eintritt in die Kirche zu wehren, denen verboten war, sie zu betreten. Er diente auch beim heiligen Messopfer, indem er Sorge trug, dass sich Niemand dem heiligen Altare mehr näherte, als es erlaubt war, und den Priester im heiligen Dienste unterbräche. Auch andere Verrichtungen waren ihm anvertraut; wie man aus den Gebräuchen, die bei seiner Weihe vorkommen, ersehen kann.
II. Der Bischof nimmt die Schlüssel vom Altare, und übergibt sie dem, welchen er als Pförtner aufstellen will, indem er spricht: Handle so, dass du Gott Rechenschaft geben kannst über alle die Sachen, welche durch diese Schlüssel verschlossen werden. Dass aber die Würde des Pförtners in der alten Kirche gross gewesen sey, kann man leicht aus dem erkennen, was wir jetzt noch in der Kirche herkömmlich finden, denn das Amt eines Schatzmeisters, welcher zugleich die Aufsicht über die Sakristei hat, was früher zum Dienste der Pförtner gehörte, wird auch jetzt noch zu den Ehren-Aemtern der Kirche gezählt.

 

XVI. Welches in der Kirche das Amt des Vorlesers, Lector, war. 

 

Die zweite Stufe der Weihe ist das Amt des Vorlesers. Dieser muss in der Kirche die Bücher des alten und neuen Testamentes mit lauter Stimme und verständlich vorlesen; vorzüglich aber die, welche während des nächtlichen Psalmgesanges gelesen zu werden pflegen. Auch ist es seines Amtes, den Gläubigen die ersten Anfangsgründe der christlichen Religion vorzutragen. Daher übergibt ihm der Bischof, in Gegenwart des Volkes, bei seiner Weihe das Buch, in welchem enthalten ist, was zu dieser Verrichtung gehört, und spricht: Nimm hin, und sey der Vorträger des Wortes Gottes; wenn du treu und fruchtbringend deine Pflicht erfüllest, so wirst du deinen Antheil haben mit denen, die das Wort Gottes vom Anfange an gut besorgt haben.

 

XVII. Welches Amt dem Beschwörer, Exorcista, obliege? 

 

Die dritte Stufe ist die Weihe der Beschwörer, denen die Gewalt verliehen ist, den Namen Gottes über die anzurufen, welche von unreinen Geistern besessen sind; wesshalb ihnen der Bischof bei ihrer Weihe das Buch, in dem die Beschwörungsformeln enthalten sind, darreicht, mit folgenden Worten: Nimm hin, und denke daran, und empfange die Gewalt die Hände aufzulegen den Besessenen, mögen sie getauft, oder noch Katechumenen seyn.

 

XVIII. Was für Verrichtungen die Akolythen haben. 

 

Die vierte und letzte Stufe der niedern Weihen ist die der Akolythen. Ihr Amt besteht darin, die höheren Diener, die Subdiakonen und Diakonen beim Dienste des Altars zu begleiten, und ihnen zu helfen. Ueberdiess bringen sie die Lichter herbei und haben Acht auf sie, wenn das Messopfer gefeiert, besonders aber, wenn das Evangelium gelesen wird; daher sie auch Kerzenträger genannt wurden. Bei ihrer Weihe pflegt der Bischof folgenden Ritus zu beobachten: Wenn er sie vorher eindringlich an ihre Pflicht ermahnet hat, gibt er jedem von ihnen Lichter auf folgende Weise: Nimm hin den Leuchter mit der Kerze, und wisse, dass du zum Anzünden der Lichter in der Kirche bestimmt werdest im Namen des Herrn. Dann übergibt er ihnen leere Kännchen, in welchen beim Messopfer Wein und Wasser dargereicht wird, mit den Worten: Nimm hin die Kännchen, um Wein und Wasser zur Eucharistie des Blutes Christi herbeizubringen im Namen des Herrn.

 

XIX. Welches der Dienst des Subdiacons sey, und welche Gebräuche bei seiner Weihe vorkommen. 

 

1) Von den hohen, heilig genannten, Weihen. Was dem Subdiakone obliege. 2) Dem Subdiakon wird das Gesetz ewiger Enthaltsamkeit auferlegt.

I. Von den niedern Weihen, die nicht heilig sind, und von denen bisher geredet wurde, gelangt man auf rechtmässigem Wege zu den höhern und heiligen. Ihre erste Stufe ist die des Subdiacons, dessen Amt darin besteht, wie der Name selbst ausspricht, dem Diakon am Altare zu dienen; der Subdiakon muss die Linnen, Gefässe, Brod und Wein, was zur Entrichtung des Messopfers nothwendig ist, in Bereitschaft halten. Er reicht dem Bischöfe und Priester das Wasser dar, wenn sie beim Messopfer die Hände waschen. Auch die Epistel, die vor Zeiten bei der Messe vom Diakone gelesen wurde, liest der Subdiakon, wohnt als Zeuge dem heiligen Opfer bei, und verhindert, dass der Priester in seiner heiligen Verrichtung von Jemandem gestört werde.
II. Alles dieses, was den Dienst des Subdiakons betrifft, kann man kennen lernen aus den feierlichen Ceremonien, die bei seiner Weihe vorkommen. Zuerst erinnert der Bischof, diesem Stande sey das Gesetz der ewigen Enthaltsamkeit auferlegt, und erklärt, es dürfe Keiner in den Orden der Subdiakone aufgenommen werden, der sich nicht freiwillig entschlossen habe, dieses Gesetz auf sich zu nehmen; hernach zählt er auf und erklärt nach der feierlichen Abbetung der Litanei, welches die Pflichten und Verrichtungen des Subdiacons seyen. Hierauf empfangen alle, die geweiht werden, jeder einzeln vom Bischöfe den Kelch und die heilige Patene, vom Archidiakon aber, zur Kenntnissnahme, dass der Subdiakon dem Amte des Diakons untergeordnet sey, die Kännchen angefüllt mit Wein und Wasser, zugleich mit dem Handbecken und Leintüchelchen, womit die Hände abgetrocknet werden, indem der Bischof spricht: Sehet wohl, welcher Dienst euch übertragen wird; desswegen ermahne ich euch, euch so zu betragen, dass ihr Gott wohlgefällig seyn könnet. Auch andere Gebete werden noch beigefügt.
Zuletzt, wenn der Bischof den Subdiakon mit den heiligen Gewändern bekleidet hat, wo bei jedem einzelnen eigene Gebete und Ceremonien angewendet werden, übergibt er ihm das Epistelbuch, und spricht: Nimm hin das Epistelbuch, und empfange die Gewalt sie zu lesen in der heiligen Kirche Gottes, sowohl für die Lebendigen, als auch für die Todten.

 

XX. Welches das Amt des Diakons sey. 

 

1) Welches der Dienst des Diakons sey. 2) Verschiedene Pflichten des Diakons.

1. Die zweite Stufe der heiligen Weihen hat der Diakon inne, dessen Dienst sich weiter erstreckt, und immer für heiliger gehalten wurde; denn ihm gehört es zu, den Bischof immer zu begleiten, ihn zu bewachen, wenn er predigt, und ihm und dem Priester, wenn sie Messe lesen, oder andere Sakramente ausspenden, beizustehen, und beim Messopfer das Evangelium zu lesen. Vor Zeiten ermunterte er öfter die Gemüther der Gläubigen, auf das Opfer aufmerksam zu seyn, er reichte auch das Blut des Herrn dar, in den Kirchen, wo es Sitte war, dass die Gläubigen die Eucharistie unter beiden Gestalten empfingen.
II. Dem Diakon war überdiess die Vertheilung der kirchlichen Güter übergeben, dass er jedem den nöthigen Lebensunterhalt reichen sollte. Auch stand es in den Pflichten des Diakons, der gleichsam das Auge des Bischofs war, auszuforschen, welche in der Stadt fromm und gottesfürchtig, und welche anders leben, welche beim Opfer und bei der Predigt zur bestimmten Zeit erscheinen, oder hinwieder welche nicht erscheinen, damit der Bischof, den er von allem in, Kenntniss setzte, entweder in's Geheim jeden ermahnen und warnen, oder öffentlich zurechtweisen und zur Rede stellen konnte, so wie er es für, zuträglich hielt. Er muss auch die Namen der Katechumenen ablesen, und die, welche das Sakrament der Priesterweihe empfangen sollen, dem Bischöfe vorstellen. Ueberdiess ist es ihm erlaubt, wenn kein Bischof oder Priester gegenwärtig ist, das Evangelium auszulegen, nicht aber von der Kanzel herab; um zu erkennen, dass diess nicht sein eigentliches Amt sey.

 

XXI. Welche zu Diakonen ausgewählt werden sollen. 

 

Welche Sorgfalt man anwenden müsse, dass kein dieses Amtes Unwürdiger zu dieser Stufe der Weihe gelange, zeigt der Apostel, da er dem Timotheus die Sitten, die Tugend und Unbescholtenheit eines Diakons darlegte [I. Tim. 3,8-11] . Das Nämliche beweisen auch hinlänglich die Gebräuche und feierlichen Ceremonien, womit sie vom Bischöfe geweihet werden. Der Bischof gebraucht bei der Weihe des Diakones mehrere und heiligere Gebete, als bei der des Subdiakones, und fügt andere Zierden heiliger Gewande hinzu. Ueberdiess legt er ihm die Hände auf. Diese Thatsache lesen wir bei den Aposteln [Act. 6,6] , als sie die ersten Diakonen einsetzten. Endlich überreicht er ihm das Evangelienbuch mit diesen Worten: Nimm hin die Gewalt das Evangelium zu lesen in der Kirche Gottes, sowohl für die Lebendigen als für die Verstorbenen, im Namen des Herrn.

 

XXII. Welches die Würde und Erhabenheit des Priesterthums sey. 

 

Warum die Priester einst Aeltrate, Presbyteri, genannt wurden.

Die dritte und höchste Stufe von allen heiligen Weihen ist das Priesterthum; die mit diesem geschmückt waren, pflegten die alten Väter auf zweierlei Weise zu benennen: sie nannten dieselben manchmal Presbyteri, was zu deutsch Aelteste heisst, nicht nur wegen des reifen Alters, das zu diesem Stande sehr nothwendig ist, sondern vielmehr wegen der Strenge ihres Lebenswandels, wegen der Lehre und Klugheit; wie geschrieben steht: Ein ehrenvolles Alter hängt nicht von langer Dauer und der Zahl der Jahre ab; sondern des Menschen Verstand gilt für graue Haare, und ein unbeflecktes Leben ist das Greisenalter. [Sap. 4, 8. 9.] Bisweilen aber nennen sie dieselben Sacerdotes, Priester, theils weil sie Gott geweiht sind, theils weil es ihnen zusteht, die Sakramente zu verwalten, und mit heiligen und göttlichen Dingen umzugehen.

 

XXIII. Wie vielfach das Priesterthum sowohl des alten, als des neuen Gesetzes sey. 

 

1) Das Priesterthum ist zweifach, das innere und das äussere. Wie alle Gläubigen Priester seyen, und welche Opfer sie darbringen. II. Das äussere Priesterthum besitzen nicht alle Christen. Auch im alten Gesetze findet sich ein zweifaches Priesterthum. 3) Das Sakrament der Priesterweihe ist in Rücksicht des äussern Opfers eingesetzt.

I. Da in den heiligen Schriften ein zweifaches Priesterthum dargestellt wird, ein inneres und ein äusseres, so muss der Unterschied zwischen beiden angegeben werden, damit die Seelsorger erklären können, von welchem hier gehandelt wird. In Rücksicht auf das innere Priesterthum werden alle Gläubigen, die getauft sind, Priester genannt; besonders aber die gerechten, die den Geist Gottes haben, und durch die göttliche Gnade lebendige Glieder des höchsten Priesters Jesu Christi geworden sind. Diese opfern durch den in Liebe entbrannten Glauben auf dem Altare ihres Herzens Gott geistige Opfer; zu welcher Art alle frommen und guten Handlungen, die Gottes Verherrlichung bezwecken, gezählt werden. Desshalb lesen wir in der geheimen Offenbarung: Christus reinigte uns von unsern Sünden in seinem Blute, und machte uns zum Reiche und zu Priestern Gott und seinem Vater. [Apoc. 1, 5. 6.] Ebenso sprach der Apostelfürst: Ihr selbst werdet als lebendige Steine aufgebaut, ein geistiges Haus, ein heiliges Priesterthum, indem ihr geistige Opfer darbringet, die Gott angenehm sind durch Jesus Christus. [I. Petr. 2, 5] Und der Apostel ermahnet uns, dass wir unsere Leiber darstellen sollen als ein lebendiges Opfer, das heilig, Gott wohlgefällig ist, und so unser Gottesdienst vernünftig sey. [Röm. 12, 1.] Ebenso hat David lange vorher gesagt: Ein betrübter Geist ist Gott ein Opfer; ein zerknirschtes und demüthiges Herz o Gott, wirst du nicht verschmähen. [Ps. 50,19] Dass sich diess alles auf das innere Priesterthum beziehe, ist klar.
II. Das äussere Priesterthum aber kommt nicht allen Gläubigen, sondern bestimmten Menschen zu, die durch rechtmässige Auflegung der Hände und durch feierliche Ceremonien der heiligen Kirche eingesetzt und Gott geweiht sind, und zu einem eigentlichen und heiligen Dienste bestimmt werden. Dieser Unterschied des Priesterthums findet sich auch im alten Testamente; denn gerade vorher ist gezeigt worden, dass David vom innern geredet habe; das äussere aber kennt Jedermann, indem, der Herr dem Moses und Aaron so viele Vorschriften in Betreff desselben ertheilet hat. Ueberdiess bestimmte er den ganzen Stamm Levi zum Tempeldienste, und verbot durch ein Gesetz, keiner aus einem andern Stamme sollte es wagen, sich in dieses Amt einzudrängen; desshalb ward der König Ozias vom Herrn mir dem Aussatze geschlagen, weil er sich das Priesteramt an gemässt hatte [II. ar, 26. 19] , und büsste schwer für seine Anmassung und für den Gottesraub.
III. Da sich der nämliche Unterschied im evangelischen Gesetze findet, so sollen die Gläubigen belehret werden, dass es sich jetzt vom äussern Priesterthume handle, das nur bestimmten Menschen ertheilet sey denn nur diess gehört zum Sakramente der Priesterweihe.

 

XXIV. Welches, die eigenthümlichen Verrichtungen der Priester seyen. 

 

Das Amt des Priesters ist es, Gott das Opfer darzubringen, die heiligen Sakramente aüszuspenden, wie man aus den Gebräuchen der Weihe sieht. Wenn der Bischof Einen zum Priester, weiht, legt er ihm zuerst, zugleich mit allen Priestern, die gegenwärtig sind, die Hände auf, dann gibt er ihm die Stole auf die Schultern, und legt sie auf die Brust in Form eines Kreuzes; wodurch angezeigt wird, der Priester werde mit Kraft von Oben bekleidet, vermöge deren er das Kreuz Christi des Herrn, und das süsse Joch des göttlichen Gesetzes tragen, und dasselbe nicht blos mit Worten, sondern auch durch das Beispiel eines sehr heiligen und frommen Lebenswandels lehren könne. Dann salbt er seine Hände mit dem heiligen Oele, und überreicht ihm den Kelch mit Wein und die Patene mit der Hostie, indem er spricht: Nimm hin die Gewalt Gott das Opfer darzubringen und die Messe zu feiern, sowohl für die Lebendigen, als auch für die Gestorbenen. Mit diesen Ceremonien und Worten wird er als Zwischenperson und Mittler zwischen Gott und den Menschen eingesetzt, was für das vorzüglichste Amt des Priesters gehalten werden muss. Endlich aber legt er ihm wiederholt die Hände auf, und spricht: Empfange den heiligen Geist; welchen du die Sünden nachlassest, denen sind sie nachgelassen, und welchen du sie behältst, denen sind sie behalten; und ertheilt ihm jene himmlische Gewalt die Sünden zu behalten und nachzulassen, die der Herr seinen Jüngern verliehen hat. Diess sind des Priesterthums eigenthümliche und besondere Verrichtungen.

 

XXV. Obschon es nur Eine Priesterweihe gibt, so ist doch nicht eine einzige Stufe der Priester. 

 

1) Die Priesterweihe ist eine, aber sie unterscheidet siceh durch mehrere Stufen der Würde. Die erste Stufe ist die der niederen Priester. Die zweite ist die Stufe der Bischöfe. 2) Die dritte Stufe ist die der Erzbischöfe oder Metropoliten, die sich durch ihre Gerichtsbarkeit, nicht aber durch die Weihe von den Bischöfen unterscheiden. 3) Die vierte Stufe ist die der Patriarchen, deren einst in der ganzen Kirche vier gezahlt wurden, und die ungleich waren an Würde. 4) Auf der fünften Stufe steht der Bischof von Rom, der rechtmässige Nachfolger auf dem Stuhle Petri.

I. Obschon es nur Eine Piesterweihe gibt, so hat sie doch verschiedene Stufen der Würde und Macht. Die erste Stufe ist die derjenigen, welche einfachhin Priester genannt werden, deren Verrichtungen bisher dargelegt wurden. Die zweite ist die der Bischöfe, welche den einzelnen Bisthümern vorstehen, und nicht nur die übrigen Diener der Kirche, sondern auch das gläubige Volk regieren, und mit der grössten Wachsamkeit und Sorgfalt für ihr Seelenheil sorgen. Desshalb heissen sie in den heiligen Schriften oft die Hirten der Schafe. Ihr Amt und ihren Dienst beschrieb der h. Paulus, wie wir in der Apostelgeschichte lesen, in jener Rede, die er an die Epheser hielt [Act. 20, 28.] ; auch vom Apostelfürsten Petrus ist eine göttliche Regel des bischöflichen Dienstes überliefert worden [I. Petr. 5, 2.] ; und wenn die Bischöfe sich bestreben, ihre Handlungen nach derselben zu richten, so ist kein Zweifel, dass sie gute Hirten sind und dafür auch gehalten werden. Die Bischöfe werden auch Oberpriester genannt, indem man diese Benennung von den Heiden entnahm, welche die Vornehmsten von den Priestern Oberpriester, Pontilices, zu nennen pflegten.
II. Die dritte Stufe ist die der Erzbischöfe, die über mehrere Bischöfe gesetzt sind, und auch Metropoliten genannt werden, weil sie Vorsteher von jenen Städten sind, die gleichsam für die Mütter der übrigen Provinzen gehalten werden. Desshalb haben sie einen höhern Rang und eine umfassendere Gewalt, als die Bischöfe, obschon sie sich von diesen durch die Weihe nicht unterscheiden. Auf der vierten Stufe stehen die Patriarchen, d. h. die ersten und höchsten Väter.
III. Einst zählte man in der ganzen Kirche, ausser dem römischen Pabste, nur vier Patriarchen, die aber an Würde nicht alle gleich waren; denn der Patriarch Von Konstantinopel hatte, obwohl am spätesten von allen ihm diese Ehre zu Theil wurde, doch wegen der Majestät des Reiches, den Vorrang. Ihm folgte der von Alexandria, dessen Kirche der Evangelist Marcus auf Befehl des Apostelfürsten gegründet hatte. Der dritte war der Patriarch von Antiochia, wo Petrus zuerst seinen Sitz hatte. Den letzten Rang hatte der Patriarch von Jerusalem, welche Kirche Jakobus, der Bruder des Herrn, regierte.
IV. Ausser allen diesen hat die katholische Kirche den römischen Papst, welchen in der Synode zu Ephesus Cyrillus von Alexandria den Erzbischof, den Vater und Patriarchen der ganzen Welt nennt, immer verehret. Denn da er auf dem Stuhle Petri, des Apostelfürsten sitzt, auf dem dieser bekanntlich bis zum Ende seines Lebens gesessen ist, so erkennet sie in ihm die höchste Stufe der Würde und die oberste Gerichtsbarkeit an, die ihm nicht durch Synodal- oder andere menschliche Beschlüsse, sondern durch göttliche Anordnung übergeben ist. Desswegen steht er als Vater und Lenker aller Gläubigen und Bischöfe und der übrigen Vorsteher, welches Amt und welche Gewalt sie immer begleiten mögen, der allgemeinen Kirche vor, als Nachfolger Petri, und als der wahre und rechtmässige Stellvertreter Christi des Herrn. Hiernach nun sollen die Seelsorger lehren, welches die vorzüglichsten Aemter und Verrichtungen der kirchlichen Weihen und Stufen seyen, und wer dieses Sakrament ausspende.

 

XXVI. Wer der rechtmässige Ausspender des Sakramentes der Priesterweihe sey. 

 

Der Ausspender des Sacramentes der Priesterweihe ist der Bischof. Trid. Syn. de Ordine, sess. 23. o. 4. Den Aebten wird bisweilen erlaubt, die niedern Weihen zu ertheilen, aber nur denen, die nicht der Gerichtsbarkeit eines Bischofes untergeben sind, wie erklärt Trid. Syn. decr. sess. 25. de reform. cap. 10. Die Weihe eines Bischofes soll von drei Bischöfen geschehen.


Es ist bekannt, dass die Ausspendung der Priesterweihe den Bischöfen zustehe; aus dem Ansehen der heil. Schriften, aus der bestimmtesten Ueberlieferung, aus dem Zeugnisse aller Väter, aus den Beschlüssen der Concilien und aus dem Gebrauche und der Gewohnheit der heiligen Kirche lässt sich diess leicht beweisen. Obschon es einigen Aebten erlaubt ist, bisweilen die niedern und nicht heiligen Weihen zu ertheilen, so zweifelt doch Niemand daran, dass diess eigentlich dem Bischöfe zustehe, dem es allein aus Allen, und ausser ihm Niemanden, erlaubt ist, die übrigen Weihen, die auch höhere und heilige heissen, zu ertheilen. Denn die Subdiaconen, Diaconen und Priester weihet einzig und allein nur der Bischof. Die Bischöfe werden nach apostolischer Ueberlieferung, die in der Kirche beständig beobachtet wurde, von drei Bischöfen geweiht.

 

XXVII. Warum bei den Weihkandidaten ausgezeichnete Rechtschaffenheit erfordert werde. 

 

Es soll nun erkläret werden, welche zu diesem Sakramente, und vorzüglich zum Priesterstande tauglich sind, und was bei ihnen vorzüglich erfordert werde; denn daraus kann man leicht schliessen, was man bei Ertheilung der andern Weihen nach dem Amte und der Würde einer jeden zu beobachten habe. Dass aber bei diesem Sakramente die grösste Umsicht angewendet werden müsse, erhellt daraus, weil die übrigen die Gnade zur Heiligmachung und zum Empfange jenen, die sie empfangen, mittheilen; diejenigen aber, die zum heiligen Dienste geweiht werden, werden desswegen der himmlischen Gnade theilhaftig, auf dass durch ihren Dienst für die Wohlfahrt der Kirche und so für das Heil aller Menschen gesorgt werde; woher es auch kam, dass die Weihen nur an bestimmten Tagen, an welchen auch nach uralter Sitte der katholischen Kirche öffentliches Fasten geboten ist ertheilet werden, damit nämlich das gläubige Volk durch fromme und heil. Fürbitten von Gott solche Diener des Heiligthumes erflehe, welche am tauglichsten befunden werden, die Gewalt eines so erhabenen Dienstes recht und zum Nutzen der Kirche ausüben können.

 

XXVIII. Welche Reinheit des Lebenswandels und der Sitten an dem, der geweiht werden seil, erfordert werde. 

 

Wer zum Priester erwählt werden soll, muss sich durch Reinheit des Lebenswandels und der Sitten sehr anempfehlen; nicht blos, weil er, wenn er sich im Bewusstseyn einer Todsünde weihen lässt, dadurch ein neues und sehr grosses Verbrechen begeht; sondern auch, weil er andern durch das Licht der Tugend und Unschuld vorleuchten soll. Daher soll von den Seelsorgern erkläret werden, was der Apostel dem Titus und Timotheus befiehlt [Tit. 1, 7] [1. Tim. 3.] , und zugleich sollen sie lehren, dass jene körperlichen Gebrechen, welche im alten Gesetze nach der Vorschrift des Herrn Jemanden vom Dienste des Altares ausschlössen, im neuen Gesetze vorzüglich auf die Gebrechen der Seele bezogen werden müssen. Desshalb finden wir in der Kirche jene heilig gehaltene Gewohnheit, dass diejenigen, welche geweiht werden sollen, vorher durch das Sakrament der Busse ihr Gewissen sorgfältig zu reinigen sich bestrebten.

 

XXIX. Welche und wie grosse Gelehrsamkeit beim Priester erfordert werde. 

 

Beim Priester ist nicht blos jene Kenntniss erforderlich, die den Gebrauch und die Behandlung der Sakramente betrifft, sondern er muss auch mit der Kenntniss der heiligen Schriften so ausgerüstet seyn, dass er dem Volke die Geheimnisse des christlichen Glaubens und die Vorschriften des göttlichen Gesetzes vortragen, dasselbe zur Tugend und Frömmigkeit aufmuntern und die Gläubigen von Sünden abmahnen kann. Die Priester haben zwei Aemter; das eine davon besteht darin, die Sakramente nach Vorschrift zu Vollbringen und auszuspenden, das andere darin, das ihrer Obhut anvertraute Volk in jenen Dingen und Anordnungen, die zum Heile nothwendig sind, zu unterweisen, Malachias spricht so: Die Lippen des Priesters sollen die Wissenschaft bewahren, und sie sollen das Gesetz aus ihrem Munde erforschen; weil er ein Engel des Herrn der Heerschaaren ist. [Malach. 2, 7.] Wie er also im ersternm, wenn er nur mittelmässige Kenntniss besitzt, zwar leisten kann, was er soll, so erfordert das andere wahrlich eine nicht gemeine, sondern vielmehr eine ausgezeichnete Gelehrsamkeit, obschon nicht von allen Priestern die höchste Wissenschaft der verborgenen Dinge verlangt wird, sondern nur soviel, als zur Verwaltung des übernommenen Amtes und Dienstes Jedem genügen kann.

 

XXX. Wer zur Würde des Priesterthums nicht zuzulassen sey. 

 

Vor Allen sind ausgeschlossen Knaben und Wahnsinnige; Sklaven; Mörder; Bastarde und Uneheliche. Auch sind solche, die am Körper missgestaltet sind, zurückzuweisen.

Den Knaben und Wahnsinnigen darf dieses Sakrament nicht ertheilet werden, weil sie ihrer Vernunft nicht mächtig sind; jedoch muss man fest für wahr halten, dass ihrer Seele der Charakter des Sakramentes eingedrückt werde, wenn es ihnen ertheilt würde. Welches Jahr des Lebensalters bei jeder Weihe abgewartet werden müsse, ersieht man leicht aus den Beschlüssen des Conciliums von Trient . Auch die Sklaven sind ausgenommen; denn es darf der nicht zum göttlichen Dienste geweiht werden, der nicht sein eigner Herr ist, sondern unter der Gewalt eines Andern steht. Ferner Blutschänder und Mörder, weil sie durch ein Kirchengesetz zurückgewiesen werden, und irregulär sind. Auch Bastarde, und alle jene, die nicht in rechtmässiger Ehe erzeugt sind. Denn es geziemt sich, dass Jene, welche dem heiligen Dienste sich widmen, nichts an sich haben, wesswegen sie von Andern mit Recht verspottet oder verachtet werden könnten. Endlich dürfen auch die nicht zugelassen werden, welche durch ein auffallendes körperliches Gebrechen missgestaltet oder verstümmelt sind; denn eine solche Missgestalt und Verstümmlung ist anstössig, und hindert auch die Verwaltung der Sakramente

 

XXXI. Welches die besondern Wirkungen dieses Sakramentes seyen.

 

1) Es heiligt Jenen, der geweiht wird. 2) Es erhebt stufenweise die Menschen, um dem Herrn das Opfer des neuen Bundes darzubringen 3) Es drückt ein Merkmal ein. Trid. sess. de Ordine c. 4. et can. 3.

I. Es erübriget nun, dass die Seelsorger nach Erklärung des Vorhergehenden lehren, welches die Wirkungen dieses Sakramentes seyen. Es ist ausgemacht, dass das Sakrament der Priesterweihe, obschon es, wie eben gesagt, grösstentheils auf den Nutzen und die Verschönerung der Kirche abzweckt, doch auch in der Seele dessen, dem es ertheilt wird, die Gnade der Heiligung bewirke, wodurch er tauglich und geschickt gemacht wird, um sein Amt gehörig zu verwalten, und die Sakramente auszuspenden; gerade so wie durch die Gnade der Taufe jeder Mensch tauglich gemacht wird zum Empfange der andern Sakramente.
II. Auch ist es bekannt, dass dieses Sakrament noch eine andere Gnade mittheile; nämlich die besondere Gewalt, die sich auf das allerheiligste Sakrament der Eucharistie bezieht, und die der Priester ganz und vollkommen besitzt, da er allein den Leib und das Blut unsers Herrn verwandeln kann; die andern Diener aber von niedern Weihen haben dieselbe mehr oder weniger inne, je mehr oder weniger jeder zu den Geheimnissen des Altares Zutritt hat.
III. Diese Gewalt heisst auch ein geistiges Merkmal, Charakter, weil diejenigen, welche die Priesteweihe empfangen haben, durch ein innerliches, der Seele eingedrücktes, Merkmal von den andern Gläubigen unterschieden, und zum göttlichen Dienste bestimmt werden. Dieses scheint der Apostel gemeint zu haben, da er zum Timotheus sprach: Vernachlässige nicht die Gnade, die in dir ist, und welche dir verliehen ist durch die Prophezeihung, mit Auflegung der Hände des Priesterthums. [I. Tim. 4, 14.] Und ferner: Ich ermahne dich, dass du wiedererweckest die Gnade Gottes, die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände. [II. Tim. 13, 6.] .
Diess ist nun genug vom Sakramente der Priesterweihe. Denn wir haben versprochen, den Seelsorgern nur die Hauptsache darzulegen, um ihnen Stoff zu liefern, das gläubige Volk zu belehren und in christlicher Frömmigkeit zu unterweisen.

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